Vermieter durfte Mieter Steckdose auf Balkon nicht verwehren
Der Eigentümer einer Immobilie hat ein Recht darauf, dass seine Mieter verantwortlich mit dem ihnen anvertrauten Objekt umgehen. Dazu gehört es unter anderem, keine Gefahrenquellen zu schaffen. Genau mit diesem Argument versuchte ein Vermieter die Beseitigung einer Außensteckdose auf dem Balkon durchzusetzen.
Obwohl sie bereits seit über 30 Jahren bestand, wies der Eigentümer jetzt erst darauf hin, dass Kabel und Steckdose nicht fachgemäß angebracht seien. Der Mieter bestritt das: Er habe alle Anforderungen für die Errichtung von technischen Einrichtungen im Freien befolgt, auch die Absicherung gegen Feuchtigkeit.
Der zuständige Amtsrichter schloss sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dieser Argumentation an. Das Anbringen einer Außensteckdose bedürfe in der Regel keiner Genehmigung, wenn von ihr keine Gefahren für die Mietsache ausgingen.
(Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen 39A C 118/05)