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Wann und wo Rauchmelder Pflicht sind

Rauchmelderpflicht in sieben Bundesländern / Mecklenburg-Vorpommern geht voran / Fristen und Pflichten im Überblick

Vergessene Kerzen, brennende Zigaretten oder technische Defekte. In Deutschland sterben jährlich viele Menschen durch Brände. In sieben Bundesländern sind Brandmelder in Neubauten bereits Pflicht. In Mecklenburg-Vorpommern müssen Rauchmelder bis Ende des Jahres auch in bestehenden Wohnungen installiert werden.

Alle Jahre wieder brennen nicht nur die Kerzen am Adventskranz oder am Weihnachtsbaum, sondern auch manche Wohnungen. Doch nicht immer ist Leichtsinn im Spiel. Viele Brände werden durch technische Defekte verursacht. Insgesamt sterben in Deutschland jährlich etwa 600 Menschen durch Brände, 6.000 werden verletzt. Gefährlicher als das Feuer ist der Rauch: Viele Brandopfer ersticken im Schlaf, schon einige Atemzüge können tödlich sein.

Hilfe leisten Rauchmelder. Sie retten Leben, denn die Geräte schlagen Alarm, wenn sich Rauch in Räumen entwickelt, und reißen mit schrillem Signalton die Bewohner auch aus tiefem Schlaf. Feuerwehren, Brandschutz- und Sicherheitsexperten fordern deshalb schon seit Jahren eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchmeldern. Mit gutem Grund: In anderen Staaten sank nach Einführung der Rauchmelderpflicht die Zahl der Brandtoten deutlich.

Deutschland hinkt bei der Vorsorge hinterher. Erst in sieben Bundesländern – in Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen und im Saarland – schreiben die Landesbauordnungen Rauchmelder für Neu- und Umbauten vor; in Bremen werden die kleinen Geräte voraussichtlich am 1. Mai kommenden Jahres Pflicht. In Mecklenburg-Vorpommern müssen bis Ende des Jahres auch Wohnungen im Bestand nachgerüstet werden. In den meisten anderen Bundesländern haben die Eigentümer noch länger Zeit, teilweise bis Ende 2015. (Tabellarische Übersicht siehe unten).

Doch so lange sollten Eigentümer aus eigenem Interesse nicht warten. Denn Rauchmelder kosten wenig, verhindern aber im Brandfall großen Schaden. „Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt dürfen Wohnungseigentümergemeinschaft vorschreiben, dass in den Wohnungen Brandmelder eingebaut werden müssen“, erklärt Sandra Weeger-Elsner, Rechtsreferentin bei wohnen im eigentum. Denn ein Wohnungsbrand gefährdet auch das Gemeinschaftseigentum.

Nach der DIN-Norm 14676, die den Landesbauordnungen zugrunde liegt, sind Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen, mit mindestens einem Rauchmelder auszustatten. Die Geräte müssen nach der DIN-Norm 14604 zertifiziert sein. Für die Installation sind in der Regel die Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer verantwortlich; die Bewohnerinnen und Bewohner müssen dafür sorgen, dass die Geräte betriebsbereit sind.

Fristen und Pflichten im Überblick

Bundesland Rauchmelder Pflicht in Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen
Hamburg Neu-, Um- und Bestandsbauten 31.12.2010
Hessen Neu-, Um- und Bestandsbauten 31.12.2014
Mecklenburg-Vorpommern Neu-, Um- und Bestandsbauten 31.12.2009
Rheinland-Pfalz Neu-, Umbauten, Bestandsbauten bis Juli 2012
Saarland Neu- und Umbauten  
Schleswig-Holstein Neu-, Um- und Bestandsbauten 31.12.2010
Thüringen Neu- und Umbauten
ab 1.5.2010
Bremen Neu-, Um- und Bestandsbauten Ende 2015

In den anderen Bundesländern besteht bisher keine Pflicht, Rauchmelder zu installieren.

siehe auch: www.wohnen-im-eigentum.de

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