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Leiturteil für die Regenwassernutzung Ein Leiturteil zum Thema Wäsche waschen wurde vom Bundesverwaltungsgericht am 31.03.10 in Leipzig positiv entschieden. Das Urteil hat nach Einschätzung der Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung e.V. auch weitreichende Auswirkungen für die Nutzer von Regenwassernutzungsanlagen, so Dietmar Sperfeld Fachreferent der fbr. Immer wieder versuchen Wasserzweckverbände, Wasserversorger oder deren Interessenverbände Verbraucher zu verunsichern, die zusätzlich zur Toilettenspülung und Gartenbewässerung auch die Waschmaschine mit Regenwasser betreiben wollen. Obwohl dies bereits seit Jahren durch mehrere Urteile bestätigt worden ist, hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht als oberste Instanz in Leipzig dem nochmal entsprochen. Eine Klägergemeinschaft aus Sachsen, die Brunnenwasser zum Wäschewaschen verwenden wollte, hatte damit durch alle Instanzen Erfolg. Das Gericht wies die Revision des Wasserversorgerverbandes mit der Begründung zurück, dass die Trinkwasserverordnung in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht nur regelt, dass in jedem Haushalt ein Trinkwasseranschluss zur Verfügung stehen muss. Es wird jedoch nicht das Verbraucherverhalten reglementiert, so dass der Verbraucher seine Wäsche im eigenen Haushalt auch mit Brunnenwasser waschen darf. Weiter heißt es in dem Urteil: „Ob der Anschlussnehmer zum Wäsche waschen im eigenen Haushalt Trinkwasser oder Wasser minderer Qualität benutze, überlasse die Trinkwasserverordnung seiner eigenverantwortliche Entscheidung.“ Klarheit für den Verbraucher - positiv für die Umwelt! siehe auch: www.fbr.de |
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