Nachhaltige Wärme für alte Häuser
Landesbroschüre informiert Altbaubesitzer über das Erneuerbare-Wärme-Gesetz
Bei einem Austausch der Heizung werden erneuerbare Energien
in Baden-Württemberg künftig 10 Prozent des Wärmebedarfs
von Häusern decken.
Seit dem 1. Januar 2010 gilt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des
Landes Baden-Württemberg für den Gebäudebestand. Eine neue Broschüre
des Umweltministeriums erklärt jetzt, was das Landesgesetz für Hausbesitzer
bedeutet und wo sie sich beraten lassen können. Das EWärmeG sieht vor,
dass zehn Prozent des Wärmebedarfs von bestehenden Wohngebäuden
künftig über erneuerbare Energien abgedeckt werden. Ersatzweise ist auch
eine Wärmedämmung möglich, wenn dadurch der Energieverbrauch erheblich
sinkt. Das Gesetz wird für Hausbesitzer erst aktuell, wenn sie die Heizungsanlage
erneuern lassen. Die kostenlose Broschüre ist bei den unteren Baurechtsbehörden
erhältlich und kann auch über das gebührenfreie Beratungstelefon
des Landesprogramms Zukunft Altbau bestellt werden: 08000 12 33 33.
„Zur Erfüllung der Verpflichtung sieht das Gesetz eine ganze Reihe von Möglichkeiten
vor“, sagt Dr. Svea Wiehe vom Umweltministerium. „Zur Wahl stehen
Solarthermie, Geothermie, Nutzung von Umweltwärme einschließlich Abwärme
durch Wärmepumpen sowie Biomasse.“ Alternativ sei der Pflichtanteil
erneuerbarer Energien etwa durch eine besonders gute Wärmedämmung
oder den Anschluss an ein Nahwärmenetz ersetzbar. Sprechen technische,
bauliche oder öffentlich-rechtliche Gründe gegen eine solarthermische Anlage,
ist der Hausbesitzer von der Pflicht befreit.
In der Broschüre „Erneuerbare-Wärme-Gesetz für Altbauten“ werden die wichtigsten
Fragen zum Gesetz beantwortet. Neben den erneuerbaren Energien
und den alternativen Erfüllungsmöglichkeiten gibt es Informationen zur finanziellen
Förderung und zur Beratung. Welche Maßnahmen an welchem Gebäude
sinnvoll sind, können qualifizierte Gebäudeenergieberater feststellen.
Auskunft über Energieberater aus der Region gibt das Beratungstelefon von
Zukunft Altbau und die Internetseite www.zukunftaltbau.de.
------------------------------- Infokasten Zukunft Altbau -------------------------------
Informationen zum EWärmeG:
- Fachliche Auskunft geben Energieberater. Sie zeigen, welche Maßnahmen am Haus
energetisch und wirtschaftlich sinnvoll sind.
- Energieberater gibt es bei den anerkannten Institutionen im Land, wie der Architektenkammer
Baden-Württemberg, dem Baden-Württembergischen Handwerkstag (BWHT),
dem Deutschen Energieberater-Netzwerk (DEN), dem Verband der Gebäudeenergieberater,
Ingenieure, Handwerker Baden-Württemberg (GIH), der Ingenieurkammer
Baden-Württemberg und den regionalen Energieagenturen.
Fördermöglichkeiten:
- Eine Zusammenstellung der aktuellen Förderprogramme von Bund und Land:
www.energiesparfoerderung-bw.de. Darüber hinaus gibt es Angebote von Kommunen
und Energieversorgern.
------------------------------- Infokasten Zukunft Altbau -------------------------------