Baden-Württemberg passt Erneuerbare-
Wärme-Gesetz an EnEV 2009 an
Wärmedämmstandard als Ersatz für
erneuerbare Energien erhöht
Die Ersatzmöglichkeit Dämmung wurde per Verordnung neu
geregelt und trat am 1. Januar in Kraft – das Land setzt sich
damit wieder an die Spitze bei Energiesparstandards für Altbauten. Übergangsregelung bis Ende 2010.
Seit dem 1. Januar 2010 gilt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-
Württemberg für den Gebäudebestand. Ältere Häuser sollen nach einem Heizungsaustausch
künftig zehn Prozent des Wärmebedarfs mit erneuerbaren
Energien decken. Die im Landesgesetz vorgesehene Alternative zum Einsatz
erneuerbarer Energien, eine besonders effiziente Wärmedämmung, hat jetzt
mit der neuen Energieeinsparverordnung EnEV 2009 eine verschärfte Bezugsbasis
erhalten. „Wer sich zur Erfüllung des Gesetzes für eine Wärmedämmung
entscheidet, packt künftig sein Gebäude wärmer ein“, erklärt Claudia
Rist vom Landesprogramm Zukunft Altbau des Umweltministeriums. „Seit
1. Januar müssen bei einer Fassaden- oder Dachdämmung die Anforderungen
der EnEV 2009 um 20 Prozent unterschritten werden.“ Mit der Neuregelung
setzt sich Baden-Württemberg erneut an die Spitze bei Energiesparregeln
für Altbauten.
Die Anpassung des im Land vor zwei Jahren in Kraft getretenen Erneuerbare-
Wärme-Gesetzes (EWärmeG) an die neue bundesweit gültige EnEV erfolgte über eine Verordnung des Landes. Bisher musste beispielsweise bei einer
Fassaden- oder Dachdämmung die EnEV 2007 um 30 Prozent unterschritten
werden, damit diese Maßnahme als ersatzweise Erfüllung anerkannt wurde.
Die EnEV 2009 erhöhte im Oktober jedoch die energetischen Anforderungen
für den Gebäudebestand je nach Bauteil um 20 bis 30 Prozent. Damit wurden
die höheren Dämmstandards des EWärmeG bundesweit verbindlich – und die
Ersatzmöglichkeit Dämmung im Landesgesetz zum sowieso vorgeschriebenen
Normalfall. Mit der Neuregelung überschreiten die Anforderungen in Baden-
Württemberg wieder den Bundesstandard.
Eine Übergangsregelung gilt für 2008 und 2009 in Auftrag gegebene Dämmmaßnahmen. „Vorausschauende Hausbesitzer, die in dieser Zeit eine Fassaden-
oder Dachdämmung als ersatzweise Erfüllung für einen späteren Heizungsaustausch
beauftragt haben, fallen nicht unter die neue Verordnung“,
erklärt Gerhard Freier von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg. „Bei
ihnen reicht es, wenn die alte EnEV 2007 um 30 Prozent unterschritten wird.“ Die beauftragten Maßnahmen müssen bis spätestens 31. Dezember 2010
durchgeführt werden.
Wer noch keine Maßnahmen vorgenommen hat und vor einem Heizungsaustausch
steht, dem empfiehlt Claudia Rist, frühzeitig einen qualifizierten Gebäudeenergieberater
aus der Region hinzuzuziehen. Energieberater könnten
einschätzen, welche Heiztechnik für welches Haus am besten ist und ob sich
eine Ersatzerfüllung durch Wärmedämmung eher anbietet. Auch welche finanzielle
Förderung von Bund, Land und Gemeinden zur Verfügung stehen,
wüssten sie genau.
Ziel der neuen Verordnung zum EWärmeG ist es, durch den verbesserten
Wärmeschutz eine größere Energieeinsparung und Minderung des klimaschädlichen
Treibhausgases Kohlendioxid zu erreichen als die Energieeinsparverordnung
2009 bei einer Sanierung sowieso vorschreibt.
Informationen zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz und zu qualifizierten Gebäudeenergieberatern
gibt es beim gebührenfreien Beratungstelefon 08000 12 33
33 von Zukunft Altbau oder bei www.zukunftaltbau.de.