Denkmalschutz kann mit energetischer
Sanierung im Einklang stehen
Auch in denkmalgeschützten Gebäuden lassen sich Energiekosten
reduzieren. Wichtig ist ein stimmiges Gesamtkonzept.
Denkmalgeschützte Gebäude sehen gut aus und geben dem Stadtteil ein unverwechselbares
Gesicht. Die Erhaltung der baukulturellen Denkmäler ist auf
lange Sicht aber nur möglich, wenn Eigentümer und Benutzer sie mit vertretbaren
Energiekosten bewirtschaften können. "Ziel einer Sanierung sollte sein,
Denkmalschutzinteressen mit den Energieeinsparmaßnahmen in Einklang zu
bringen", erklärt Claudia Rist vom Landesprogramm Zukunft Altbau des Ministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg. "Dass das
möglich ist, zeigen viele sanierte denkmalgeschützte Altbauten. Dafür bedarf
es jedoch der Einbindung aller Beteiligten, etwa bei der Innendämmung von
denkmalgeschützten Fassaden oder dem Einbau neuer Fenster."
Die Zahl der Baudenkmale in Baden-Württemberg wird auf rund 90.000 geschätzt,
etwa 80.000 davon sind Wohnhäuser. Das sind etwa drei Prozent der
2,3 Millionen Wohngebäude im Südwesten. Viele von Ihnen sind älter als
hundert Jahre. "Aufgabe des Denkmalschutzes ist die weitgehende Erhaltung
der originalen Bausubstanz und des historischen Erscheinungsbildes", weiß
Gerhard Freier von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg. "So dürfen etwa
Jugendstilfassaden aus der Jahrhundertwende nicht einfach hinter einer
Wärmedämmung verschwinden."
Doch auch für diese Gebäude gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Energie einzusparen.
Voraussetzung ist jedoch, dass bei der Planung der energetischen
Sanierung Denkmalschutzbehörde, Architekten, Fachplaner, Bau- und Energieexperten,
Handwerker und die Nutzer eng zusammenarbeiten.
Beispiel Fassade: Bei einer Blockrandbebauung ist oftmals nur die Fassade
zur Straße hin gegliedert und liebevoll verziert, die Fassade zum Hof und zum
Nachbargebäude dagegen lediglich verputzt. "In diesen Fällen kann die Hoffassade
von außen gedämmt werden, zur Straßenseite besteht die Möglichkeit
der Innendämmung", so Gerhard Freier. Wichtig ist, dass Material und
Konstruktion der Wand aufeinander abgestimmt und bauphysikalisch geprüft
werden. Wird eine Fassade von innen gedämmt, empfiehlt sich der Einsatz
von Calciumsilikat- oder Mineraldämmplatten.
Bei denkmalgeschützten Fenstern sind die Behörden besonders genau, was
die Außenwirkung betrifft. Neue Energiesparfenster mit einem breiteren Rahmen
werden in der Regel abgelehnt. Soll ein Fenster ausgetauscht werden,
können Fensterbauer die alten Fenster unter Einsatz von Wärmeschutzverglasung
nachbauen oder die vorhandenen Fenster restaurieren und den
Energieverlust durch eine zusätzliche Isolierglasscheibe im Inneren reduzieren.
Die Wärmedämmung von Dach und Kellerdecke ist meist ohne Beeinträchtigung
des äußeren Erscheinungsbilds machbar. Ist der Dachstuhl nicht ausgebaut,
besteht die Möglichkeit, einfach die oberste Geschossdecke zu dämmen. "Geht das nicht, kann zwischen und unter den Sparren gedämmt werden.
So bleiben die Optik und Proportion des Gebäudes erhalten", so Gerhard
Freier von der Ingenieurkammer. Die Dämmung der Kellerdecke von unten
können Hausbesitzer sogar selbst vornehmen. Die Dämmstärke wird hier aber
meist von der Raumhöhe begrenzt.
Unproblematisch ist die Energieeinsparung, wenn es um den Austausch der
Heizung geht. Auch erneuerbare Energien wie Holzpelletkessel sind kein
Problem, nur bei Solaranlagen auf dem Dach gibt es Hindernisse. Auskunft
zur energetischen Sanierung denkmalgeschützter Häuser geben Gebäudeenergieberater
aus der Region. Informationen liefert auch die Internetseite
www.zukunftaltbau.de, Rubrik Gebäude/weitere Themen.