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Balkon als Belästigung?

Nachbar hatte sich gegen einen nachträglichen Anbau gewehrt

Niemand wird gerne dabei beobachtet, wenn er sich in der Freizeit in seinem Garten aufhält. Ausgerechnet in diesen Momenten würde man gerne seine Ruhe genießen. Deswegen fand es ein Hauseigentümer im Rheinland, vorsichtig formuliert, nicht besonders angenehm, dass sein Nachbar nachträglich einen Balkon-Anbau plante.

Technisch war das kein besonderes Problem, juristisch hingegen schon. Denn der Nachbar des Balkonbauers wandte ein, hier sei das im Baurecht verankerte Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme verletzt. Er lege Wert auf seine bisherige Ruhezone und empfinde den neu entstehenden "Beobachtungsposten" als eine empfindliche Belästigung.

Die Justiz wollte all diese Argumente nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht nachvollziehen. Ein Hauseigentümer im innerörtlichen Bereich müsse es hinnehmen, dass der Nachbar einen Balkon anbringen lasse, von dem aus er besondere Einblicke habe. Dass dies lange Zeit nicht so war, so die Richter, sei kein Argument dafür, dass es auch in Zukunft gelten müsse.
(Verwaltungsgericht Aachen, Aktenzeichen 5 L 146/08)

 

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