Fatale Schlamperei
Versicherungsprämien für ein später abgebranntes Haus nicht bezahlt
Selbst wenn das Geld noch so knapp sein sollte, mit der Zahlung von Versicherungsprämien sollte man tunlichst nicht in Verzug kommen. Denn sonst droht nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, dass die Assekuranz im Ernstfall nichts leisten muss. In einem besonders dramatischen Fall ging der Eigentümer eines abgebrannten Hauses sogar völlig leer aus.
(Thüringer Oberlandesgericht, Aktenzeichen 4 U 574/06)
Der Fall: Ein Wohngebäude war ursprünglich ausreichend gegen Feuer, Sturm und Hagel versichert. Der Versicherungsvertrag lief zunächst über zehn Jahre, die Prämien gingen regelmäßig auf dem Konto ein. Doch nach Ablauf dieser Zeit und einem Eigentümerwechsel blieb die Folgeüberweisung aus. Weder der alte noch der neue Besitzer fühlten sich dafür zuständig. Die Versicherung mahnte dringend an, diese Summe zu bezahlen. Zunächst geschah allerdings nichts. Erst nachdem das Gebäude komplett abgebrannt war, Wochen nach der gesetzten Frist, ging plötzlich die Überweisung ein. Die Versicherung weigerte sich nun jedoch, für den Schaden aufzukommen.
Das Urteil: Die Richter des Oberlandesgerichts konnten keine Versäumnisse oder Fehler von Seiten des Unternehmens erkennen. Die Versicherung habe in ausreichendem Umfang und rechtzeitig genug gefordert, endlich die Prämie zu überweisen. Es liege eine so genannte qualifizierte Mahnung vor, auf Grund derer der Kunde klar habe erkennen können, um welchen Vertrag es gehe und was die Folgen einer Nichtzahlung seien. Deswegen sei die Versicherung hier durch das Verschulden des Eigentümers von der Ersatzpflicht völlig befreit.
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