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Schiffe gehören dazu

Wer am Fluss wohnt, kann sich nicht darüber beschweren

Wenn man sich als Mieter für eine bestimmte Wohngegend entscheidet, dann muss man auch die damit verbundene Nachteile akzeptieren. Spätere Beschwerden und Forderungen nach Mietminderung werden von den Gerichten regelmäßig zurückgewiesen, wenn die geltend gemachten Störungen von vorneherein absehbar waren. So erging es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS einer Mieterin, die sich am Rhein vom Schiffsverkehr belästigt fühlte.
(Amtsgericht Köln, Aktenzeichen 223 C 26/11)

Der Fall:     Eine Mieterin, die in die Nähe des Kölner Rheinauhafens gezogen war, empfand die Umgebung als entschieden zu laut. Sie bemängelte, dass an der mehrere Kilometer langen Kaimauer vor allem nachts und an den Wochenenden Binnenschiffe anlegten und die Dieselmotoren laufen ließen. Außerdem seien Bauarbeiten in der unmittelbaren Nähe ihrer Wohnung wegen der Lärm- und Staubemissionen überaus lästig. Aus diesen Gründen kürzte sie die Miete für einen Zeitraum von sieben Monaten um rund 3.700 Euro. Der Eigentümer war damit nicht einverstanden, es kam zu einem Zivilprozess.

Das Urteil:     Die Mieterin hatte mit ihrer Forderung keine Chance. Das Amtsgericht Köln entschied, ihr sei "der Umstand der anlegenden Schiffe samt Emissionen" bekannt gewesen. In der Urteilsbegründung hieß es: "Wer eine unmittelbar am Rhein gelegene Wohnung besichtigt und anmietet, muss nämlich damit rechnen, dass es dort zu Emissionen von Frachtschiffen kommt, auch wenn vielleicht beim Besichtigungstermin keine Schiffe vor Anker lagen." Selbst jemand, der nicht hier aufgewachsen sei, müsse das wissen. Schließlich, so der zuständige Richter, würde auch niemand, der sich an einer Straße mit Taxistand niederlasse, später wegen der Geräusche an- und abfahrender Taxen Beschwerde führen.

 

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