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Grob daneben gelegen

Spezialisten für Wärmemessung hatten komplett falsche Werte geliefert

Fehler macht jeder einmal. Von einer Spezialfirma sollte man allerdings erwarten dürfen, dass zumindest keine groben Schnitzer vorkommen. Das hatte auch ein Hauseigentümer gedacht, der ein Ablese-Unternehmen mit der Feststellung des Wärmeverbrauches seiner Mieter beauftragte. Statt des echten Vorjahreswertes registrierte die Firma jedoch einen völlig falschen Wert, der dann zur Grundlage für die - ebenfalls falsche - Abrechnung mit dem Mieter wurde.

Nach einiger Zeit fand der Eigentümer den Fehler heraus und forderte von dem Unternehmen den Ersatz des Schadens in Höhe von insgesamt rund 1.400 Euro.

Doch der Dienstleister weigerte sich, zu bezahlen. Er berief sich auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ihn von jeder Haftung bei Fehlern frei stellten. Das hatte allerdings nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS vor den Schranken der Justiz keinen Bestand. Das Gericht ging von einer groben Fahrlässigkeit aus und entschied, dass der Schaden zu ersetzen sei.
(AG Krefeld, Aktenzeichen 6 C 52/12)

 

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