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Ende der Corona-Sonderregelung für WEGs am 31.8.22

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Wie weiter mit der WEG-Verwaltung?

Wohnen im Eigentum (WiE): Corona-Sonderregelung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) läuft am 31.8.22 aus / Betroffene WEGs müssen handeln / Verwaltungswechsel mit Gebrauchsanweisung von WiE abgesichert auf den Weg bringen WiE informiert: Nur innenliegender Sonnenschutz und mobile Klimageräte können allein umgesetzt werden

Die Corona-Sonderregelung, dass Verwaltungen von WEGs im Amt bleiben, auch wenn ihre Vertragslaufzeit und Bestellungsfrist abgelaufen ist, endet mit dem 31.08.2022. Mit dieser Verordnung sollte verhindert werden, dass WEGs während der Pandemie-Zeit ohne Verwaltung dastehen und handlungsunfähig sind. WiE empfiehlt jetzt vorsorglich die Wieder- oder Neubestellung der Verwaltung, wenn der Bestellungsbeschluss bzw. der Verwaltervertrag nicht mehr gilt. Da rechtliche und organisatorische Fragen zu beachten sind und die Zeit drängt, hat WiE für Wohnungseigentümer eine „Gebrauchsanweisung“ zum „Verwaltungswechsel“ herausgegeben, in dem die notwendigen Schritte verständlich beschrieben sind.

WEGs, die auf die pandemiebedingte Sonderregelung zur Weiterführung der Verwaltung durch den bisherigen Verwalter zurückgreifen mussten, sollten sie sich nicht darauf verlassen, dass deren Amtszeit automatisch am 31.08.2022 endet oder weiterläuft. „Davon betroffene WEGs sollten schnell klären, ob die Bestellung der Verwaltung oder der Verwaltervertrag ausgelaufen sind, denn das sind rechtlich verschiedene Dinge, und dann handeln.“

Zufrieden mit der Verwaltung? – Wiederbestellung und Vertragsverlängerung
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten WEGs, deren Verwaltungs-Bestellzeit ausgelaufen ist, ihre Verwaltung wiederbestellen, wenn sie mit ihr zufrieden sind. Ist auch der Vertrag ausgelaufen, sollte dieser durch Beschluss ebenfalls verlängert werden. „Will die Verwaltung nachverhandeln, sollte die WEG den WiE Muster-Verwaltervertrag nutzen, der klar und eindeutig die Interessen der Wohnungseigentümer vertraglich regelt“, so Michael Nack weiter.

Unzufrieden mit der Verwaltung? – Vorsorgliche Abberufung, Kündigung und Neubestellung
Sind WEGs unzufrieden mit ihrer Verwaltung und wollen die Gelegenheit nutzen, sich von ihr zu trennen, sollten sie vorsorglich einen Abberufungsbeschluss fassen. „Damit sind WEGs ab dem 1.9. 2022 auf der rechtssicheren Seite“, schätzt Michael Nack die Situation ein. „Weiterhin sollten sie unbedingt daran denken, gleichzeitig die Kündigung ihres Verwaltervertrags zu beschließen, sofern dieser noch läuft.“

Sind sich WEGs nicht sicher, ob ihr Verwaltervertrag noch in Kraft ist, haben sie die Möglichkeit, die Kündigung des Vertrags „vorsorglich und hilfsweise“ zu erklären. Wird eine Kündigung hingegen mit einer Bedingung ausformuliert („Wir kündigen für den Fall, dass der Vertrag noch besteht“), kann es passieren, dass der Vertrag weiterläuft. Denn Kündigungen dürfen keine Bedingungen enthalten, sonst sind sie nicht wirksam.

Neubestellung ist eine anspruchsvolle Aufgabe für WEGs
Parallel dazu müssen WEGs die Neubestellung einleiten. Da es wegen des Auslaufs der Corona-Sonderregelung schnell gehen muss, sollten Beirat und Eigentümer zügig mindestens drei Angebote von Verwaltungen einholen und die Neubestellung auf die Tagesordnung der nächsten, gegebenenfalls auch außerordentlichen, Eigentümerversammlung setzen. Diese drei Verwaltervertragsentwürfe sollten mit der Einladung zur Eigentümerversammlung an die WEG-Mitglieder verschickt werden, so dass in der Versammlung direkt darüber abgestimmt werden kann. „Die WEGs sollten dabei immer auf eine gut koordinierte und möglichst rechtssichere Neubestellung achten.“ So Nack. Auch hierbei helfe das Themenpaket mit konkreten Handlungstipps. 

Gut informiert Verwaltung suchen und auf Augenhöhe verhandeln – WiE bietet Unterstützung
Um WEGs und Beiräten den Weg zur neuen Verwaltung zu erleichtern, hat WiE seine „Gebrauchsanweisung zum Verwaltungswechsel“ aktualisiert und an die neue Gesetzeslage angepasst. Dabei handelt es sich um ein umfangreiches Arbeitspaket, mit dem Wohnungseigentümer Muster-Beschlüsse zur Abberufung und Neubestellung, eine umfangreiche Checkliste zur Auswahl eines geeigneten Nachfolgers und einen für Nicht-Juristen aufbereiteten Strategie-Leitfaden mit vielen rechtlichen Informationen erhalten. Herzstück des neu aufgelegten Themenpakets ist der verbraucher- und eigentümerorientierte Muster-Verwaltervertrag. „Mit dem Themenpaket – dem Gegenentwurf zu den Formularverträgen der Verwalterverbände - behalten Wohnungseigentümer alle Fäden in der Hand, um die Neubestellung der Verwaltung zügig durchzuführen“, informiert Michael Nack. 

siehe auch: https://www.wohnen-im-eigentum.de