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Geldregen für Wärmedämmung

Staatliche Förderung für Fassadendämmung

Eine gute Nachricht für Renovierer: „Die Rahmenbedingungen für eine Wärmedämmung sind so paradiesisch wie nie zuvor. Fassadendämmungen und somit Einzelmaßnahmen werden seit dem 1. März 2011 wieder mit Staatsgeldern durch die KfW gefördert. Egal, ob man sich für die Kreditvariante mit Fremdkapital entscheidet, oder ob man mit eigenen Finanzmitteln die attraktive Zuschussvariante wählt“, so Heiko Faltenbacher, der für HECK MultiTherm - die Wärmedämmmarke der BASF - zuständig ist und erläutert, wie es geht, was und wie viel gefördert wird.

Was wird gefördert?
Im Programm „Energieeffizient Sanieren (152)“ fördert die KfW energetische Einzelmaßnahmen für die Sanierung Ihrer Mietwohnung, Eigentumswohnung oder Ihres Wohngebäudes mit Bauantrag vor dem 01.01.1995. Jedoch werden keine Ferien- und Wochenendhäuser und gewerblich genutzte Flächen gefördert. Das Programm der KfW fördert wieder Einzelmaßnahmen, wie zum Beispiel eine Wärmedämmung.

Die zinsgünstige und vom Staat bezuschusste Kreditvariante
Bei der Kreditvariante werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 50.000 Euro) ausgezahlt. Die aktuellen Zinsen (Stand März 2011) für das Fremdkapital liegen bei niedrigen 2,57 Prozent für 10 Jahre und verstehen sich als Effektivzinsen, ohne weitere Gebühren. Hier die Vorteile im Überblick:

  • unschlagbar günstiger und vom Staat bezuschusster Darlehenszins ab 2,57 Prozent (effektiv)
  • frei wählbare Einzelmaßnahmen passend zu Ihren Sanierungsabsichten
  • bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit
  • kostenfreie, außerplanmäßige Tilgung möglich

Hier geht es zu den weiteren Einzelheiten (auch den aktuellen Zinssatz) des Programms „Energieeffizient Sanieren – Kredit Einzelmaßnahmen (152)“ der KfW:
http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Energieeffizient_Sanieren_-_Kredit_Einzelmassnahmen/index.jsp

Die Extra-Zuschuss-Variante
Bei der Zuschussvariante, d. h. das Kapital zur Modernisierung wurde selbst angespart, kann man mit 5 Prozent der Investitionssumme (maximal 2.500 Euro) als Zuschuss vom Staat rechnen. Geld, das der Staat schenkt, also eine sogenannte staatliche Abdämmprämie. Hier die Vorteile zusammengefasst im Überblick:

  • der Zuschuss wird direkt auf das Konto überwiesen
  • keine finanzielle Verpflichtung
  • gleichermaßen begünstigt: selbst genutztes oder vermietetes Wohneigentum

Hier geht es zu den weiteren Einzelheiten des Programms „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)“ der KfW:
http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Energieeffizient_Sanieren_-_Investitionszuschuss/index.jsp

Der Weg zum Geld
Die Antragstellung erfolgt direkt über die KfW und sollte unbedingt vor der Sanierung des Objektes erfolgen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/index.jsp. Das „Kompendium der Wärmedämmung“ kann unter www.heck-multitherm.com kostenlos angefordert werden.

Ob unschlagbar günstiger Darlehenszins oder staatlicher Zuschuss – die KfW fördert seit dem 1. März wieder die Fassadendämmung von Wohnungen und Wohngebäuden.
Bildquelle "heck-multitherm.com"

 

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