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Störende Wurzeln

Nachbar forderte erfolgreich die Beseitigung von vier Bäumen

Die Bäume in Nachbars Garten gehen einen Grundstücksbesitzer normalerweise nichts an. Es sei denn, sie stellen durch erheblichen Schattenwurf oder ähnliches eine Belästigung dar. Dann hat man prinzipiell das Recht, den Nachbarn zu Gegenmaßnahmen zu verpflichten. Als unzumutbar betrachten es die Gerichte nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, wenn die Wurzeln von Bäumen den Boden eines Grundstücks komplett durchdringen, so dass eine Nutzung oder Pflege kaum noch möglich ist.
(Amtsgericht München, Aktenzeichen 121 C 15076/09)

Der Fall: Ein Hauseigentümer wusste sich keinen Rat mehr. Vier Fichten auf dem Nachbargrundstück waren dermaßen "besitzergreifend", dass sie seine eigene Rasenfläche durchwucherten und nahezu zerstörten. Der Rasen konnte kaum noch wachsen und sah erbarmenswert aus. Deswegen forderte der Betroffene seinen Nachbarn zur Beseitigung der Wurzeln auf. Der wiederum entgegnete, so einfach sei dies nicht möglich, denn ein Kappen der Wurzeln führe zwangsläufig zum Tod der Bäume. Das wiederum könne man ihm nicht zumuten.

Das Urteil: Die Richter des Amtsgerichts München entschieden zu Gunsten der Rasenfläche und zu Lasten der vier Fichten. In ihrem Urteil führten sie aus, dass ein derartiges Übergreifen der Wurzeln auf das Grundstück des Klägers nicht zumutbar sei. Ein schwerwiegendes Argument gegen die Bäume lieferten die eingeschalteten Gutachter. Sie ließen wissen, dass die über 20 Jahre alten Fichten ohnehin nur noch bedingt erhaltenswert seien. Ihr Fortbestand sei jedenfalls nicht in öffentlichem Interesse. Das Naturschutz-Argument entfiel also in diesem Falle.

 

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