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Kaufpreiserstattung wegen zu kleiner Wohnfläche

Wenn ein Bauträger eine sanierte Altbauwohnung öffentlich anbietet  und die Wohnfläche dabei nicht exakt, sondern mit „zirka“ angibt, ist diese Angabe dennoch verbindlich. Wie die Wüstenrot Bausparkasse AG, eine Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, mitteilt, liegt ein Sachmangel vor, wenn sich später herausstellt, dass die Wohnung mehr als zehn Prozent kleiner ist. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 11.06.2010, Az.: 12 O 4999/09.

Im entschiedenen Fall hatte der Verkäufer im Kaufvertrag jegliche Abweichung des Flächenmaßes als Sachmangel ausgeschlossen. Die Richter wiesen jedoch darauf hin, dass diese Klausel keine juristische Wirkung habe. Entscheidend sei in jedem Fall die bei Vertragsabschluss erkennbar zugrundegelegte und in der Preisliste extra ausgewiesene Wohnfläche. Die Richter sprachen der Käuferin eine anteilige Kaufpreisrückzahlung von mehr als 29.000 Euro zu. Das entspricht einem Viertel des Kaufpreises in Höhe von 115.000 Euro.

 

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