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Mieter müssen den Einbau einer neuen Heizung dulden

Mieter müssen den Einbau einer neuen energiesparenden Heizung in aller Regel zulassen. Dasselbe gilt, wenn aufgrund gesetzlicher Auflagen ein veraltetes Heizsystem innerhalb einer bestimmten Zeit auszutauschen ist. Wie die Wüstenrot Bausparkasse AG, eine Tochtergesellschaft des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, mitteilt, hat deshalb das Amtsgericht Frankfurt (33 C 4250/09-26) entschieden, dass ein Mieter den Austausch von Nachtspeicheröfen dulden müsse.

Der Vermieter eines Mietshauses wollte im entschiedenen Fall die seit den siebziger Jahren betriebenen Nachtspeicheröfen durch eine Zentralheizung ersetzen, wobei als Brennstoffe sowohl Erdgas als auch Holzpellets dienen sollten. Er berief sich darauf, dass die Umstellung der Heizung zu erheblichen Energieeinsparungen führen werde. Außerdem müsse er nach der Energieeinsparverordnung den Austausch der Heizung ohnehin bis zum Jahr 2019 vornehmen. Trotzdem weigerte sich der Mieter einer Wohnung, den Austausch hinzunehmen, weil die geplante Umstellung nach seiner Ansicht zu höheren Heizkosten führe.

Das Gericht gab dem Vermieter recht. Nachtspeicheröfen aus der Zeit vor 1990 dürfen in Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen ab dem Jahr 2020 nicht mehr betrieben werden. Der Vermieter handle daher vorausschauend und wirtschaftlich sinnvoll, die alten Öfen schon jetzt auszutauschen und nicht mehr in anfallende Reparaturen zu investieren. Das gelte unabhängig davon, inwieweit die neue Heizung tatsächlich Energie einspart.

 

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