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Aufstellen von Fahrradständern kann Instandhaltung sein

In den Sommermonaten steigen viele Menschen aufs Rad. Reichen die vorhandenen „Fahrradparkplätze“ in einer Wohnungseigentumsanlage nicht aus oder gibt es gar keine geeigneten Abstellmöglichkeiten, ist das Aufstellen von Radständern oder die Einrichtung eines Fahrradraums eine Instandhaltung. Die Wohnungseigentümer können die Maßnahme mit einfacher Mehrheit beschließen, weil dadurch verhindert wird, dass Gemeinschaftsflächen zugestellt oder Wände durch angelehnte Fahrräder beschädigt werden.

Sollen dagegen zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten draußen oder im Haus geschaffen werden, gilt dies als Modernisierung: Dann müssen drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer, die mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile besitzen, zustimmen.

siehe auch:www.wohnen-im-eigentum.de

 

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