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Energieeffizienz konsequent steigern

CO2-Gebäudesanierungsprogramm bei mind. 2 Mrd. Euro verstetigen
Ersatzneubau in die Förderung einbeziehen
Höhere Anreize durch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten setzen

In einer Stellungnahme zum sog. Sechs-Punkte-Papier der Bundesregierung fordert der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes die Bundesregierung auf, jetzt die Weichen zu einer beschleunigten Sanierung des Gebäudebestandes richtig zu stellen. „Denn,“ so der Präsident des ZDB, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein heute in Berlin, „nur wenn unsere Gebäude ordentlich saniert sind und damit deutlich weniger Primärenergie verbrauchen, kann die Energiewende und der damit verbundene Umstieg auf erneuerbare Energien gelingen.“

Dazu gehört nach Auffassung des Spitzenverbandes der deutschen Bauwirtschaft, dass das CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf mind. 2 Mrd. Euro erhöht und verstetigt wird. Denn „schwankende Fördermittel wirken sich negativ auf die Planungs- und Investitionssicherheit privater Investoren aus“. „Nachrichten über nicht ausreichende KfW-Mittel für die energetische Sanierung verunsichern Hauseigentümer und veranlassen diese, an sich geplante energetische Investitionen aufzuschieben.“ So der ZDB-Präsident.

Um die anspruchsvollen Energieeffizienzsteigerungen des Energiekonzepts umzusetzen, ist der Bestandsersatz als eine Form der Modernisierung oft sinnvoller als die reine Sanierung. Dieser wird bislang nicht eigenständig gefördert. Er sollte aber als eine Variante der Sanierung und Modernisierung auf alle in der Sanierung und Modernisierung ein-setzbaren Fördermöglichkeiten, wie z.B. Darlehen und Zuschüsse der KfW wie auch mögliche Sonderabschreibungen angewendet werden können, wenn auf einem bisher bereits von einem Wohngebäude genutzten Grundstück nach dem Abriss ein neues, energieeffizientes Wohngebäude errichtet wird.

Für private Investoren entscheidend dürften aber steuerliche Anreize sein. Das deutsche Baugewerbe fordert daher eine Klimaschutzabschreibung analog zum Denkmalschutz einzuführen. Voraussetzung dafür ist, dass die Energieeinsparung nach der Modernisierung das Neubauniveau der jeweils geltenden Energieeinsparverordnung erreicht. Nur bei einer Sanierung, die sowohl die Gebäudehülle (Fassade, Fenster, Kellerdecke und Dach) wie auch die Heizanlage berücksichtigt, kann die gewünschte Energieeffizienzsteigerung erzielt werden.

Die Einführung einer erhöhten AfA im Wohnungsneubau für gewerbliche Investoren kann an die Unterschreitung der Höchstwerte der jeweils geltenden Energieeinsparverordnung geknüpft werden. Hinsichtlich der Abschreibungsmethode soll Wahlfreiheit bestehen, ob die Klimaabschreibung in den ersten 8 Jahren in Anspruch genommen oder die verdoppelte lineare Gebäude-AfA in Höhe von 4 % gewählt wird.

Eine umfassende Sanierung des Gebäudes führt dazu, dass Anschaffungs- und Herstellungskosten entstehen, die über die gesamte Nutzungsdauer des Gebäudes mit momentan 2 % linear abgeschrieben werden. Durch die Neuregelung einer AfA in Höhe von 8 % sollen die Kosten einer energetischen Modernisierung mit 8 % abgesetzt werden können.

 

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Architekt Konrad Fischer




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