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Oberste Geschossdecke oder Dachschräge muss bis Ende 2011 gedämmt sein

Energieeinsparverordnung EnEV verlangt Nachrüstung. Ausgenommen sind kleinere Häuser, die die Eigentümer schon länger selbst nutzen.

Der Termin rückt rasch näher: Bis 31. Dezember 2011 müssen bisher ungedämmte oberste Geschossdecken unbeheizter Dachräume gedämmt werden. Alternativ ist auch die Dämmung der Dachschrägen möglich. Festgelegt ist die Pflicht in der 2009 novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV). „Hausbesitzer sollten von einem Energieberater prüfen lassen, ob bei ihnen Handlungsbedarf besteht“, sagt Claudia Rist vom Landesprogramm Zukunft Altbau des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Nicht betroffen sind Hausbesitzer, die im eigenen Wohngebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten leben und das Haus schon vor dem 1. Februar 2002 bezogen haben. Wer ein solches Haus zwischen dem 1. Februar 2002 und Ende 2009 erworben hat und darin wohnt, für den gilt der Stichtag 31. Dezember 2011. Häuser mit bis zu zwei Wohneinheiten, die 2010 oder später gekauft wurden, haben ab Kaufdatum zwei Jahre Zeit für die Dämmung.
Informationen dazu gibt es beim Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33 oder unter www.zukunftaltbau.de.

Nach der Dämmung muss die Geschossdecke einen kleineren Wärmedurchgangskoeffizient als 0,24 Watt pro Quadratmeter mal Kelvin aufweisen. Ungedämmt sind bis zu zwei Watt üblich. „Existiert bereits eine alte Dämmung, gibt sich der Gesetzgeber damit zufrieden“, weiß Hermann Dannecker vom Deutschen Energieberater-Netzwerk (DEN). „Das gilt auch dann, wenn sie die aktuellen Anforderungen der EnEV nicht erfüllt.“

Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist unter den Maßnahmen einer energetischen Gebäudesanierung eine der profitabelsten. Die Kosten liegen zwischen 50 und 70 Euro pro Quadratmeter und sind damit vergleichsweise gering. Die Investition hat sich nach wenigen Jahren ausgezahlt. „Pro Jahr können Besitzer eines Eigenheims um die 600 Euro an Energiekosten einsparen“, schätzt Dannecker.
Mit dem Inkrafttreten der novellierten Energieeinsparverordnung EnEV im Oktober 2009 wurden die energetischen Anforderungen an Sanierungen um 20 bis 30 Prozent erhöht. Nachrüstregeln schreiben unabhängig von einer Sanierung energetische Verbesserungsmaßnahmen vor.

Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Hauseigentümer neutral über den Nutzen energieeffizienter Altbaumodernisierung und über Fördermöglichkeiten. Das Programm des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat seinen Sitz in Stuttgart und wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) umgesetzt.

 

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Architekt Konrad Fischer




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