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Kein "Ofen-Check"

Vermieter muss nicht regelmäßig kontrollieren

Die Verkehrssicherungspflicht gebietet es, dass der Eigentümer einer Immobilie alles tut, um Gefahren für andere zu vermeiden. Dazu gehört das Schneefegen ebenso wie die Beseitigung von Stolperfallen im Treppenhaus. Doch diese Pflicht hat auch ihre Grenzen, wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS mitteilt. So müssen die Kohleöfen in einer vermieteten Wohnung vom Vermieter nicht regelmäßig überprüft werden.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 310/10)

Der Fall:     Dem Mieter einer Wohnung entstand ein Sachschaden, weil vom Kohleofen überraschend eine größere Menge Ruß ausgetreten war. Er forderte die ihm entstandenen Ausgaben vom Eigentümer der Immobilie zurück, denn dieser sei offensichtlich seiner Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht nicht in ausreichendem Umfang nachgekommen. Er hätte nach Meinung des Mieters regelmäßig überprüfen müssen, ob die Öfen ordnungsgemäß installiert und ob die Wandanschlüsse dicht sind. Dann wäre ihm der Fehler rechtzeitig aufgefallen

Das Urteil:     Es ist nicht nötig, in einer Mietwohnung regelmäßig einen so genannten "Ofen-Check" durchzuführen, beschloss der Bundesgerichtshof als höchste zuständige Gerichtsinstanz. Allenfalls dann, wenn es gewisse Verdachtsmomente gibt bzw. wenn der Mieter den Eigentümer auf Schwierigkeiten hinweist, ist ein schnelles Einschreiten durch einen Fachmann geboten. Sonst aber gilt dasselbe wie beim "Check" der Hauselektrik: Eine verdachtsunabhängige Kontrollpflicht sieht das deutsche Recht nicht vor.

 

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