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Tragischer Unglücksfall

Frau berührte stromführenden Handtuchhalter und starb

Mit einem solch schweren Unglück rechnet beim alltäglichen Aufenthalt im Haushalt niemand: Eine Frau wollte sich lediglich in ihrer neuen Wohnung in der Badewanne duschen und berührte dabei einen Handtuchhalter. Dieses Metallteil war wegen eines technischen Fehlers stromführend.

Bei der Anbringung des Handtuchhalters war wohl eine Leitung angebohrt worden, wie sich im Nachhinein herausstellte. Die Frau erlitt einen schweren Stromschlag und starb kurz darauf an ihren inneren Verletzungen.

Ihre Eltern verklagten den Wohnungseigentümer anschließend auf Erstattung der Beerdigungskosten und auf Schmerzensgeld. Insgesamt ging es um etwa 6.500 Euro.

Doch damit hatten die Eltern nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS keinen Erfolg, die Ziviljustiz verweigerte jegliche Zahlungen. Die Kläger hätten nicht beweisen können, dass der Eigentümer schuldhaft eine unerlaubte Handlung begangen hat. Spezielle Vorschriften, die ihm eine regelmäßige Überprüfung der Leitungen auferlegten, gebe es nicht.
(Landgericht Bielefeld, Aktenzeichen 6 O 262/09)

 

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