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Es muss Marmor sein

Gericht gab einem enttäuschten Kamin-Käufer Recht

Wer in einem Kaufvertrag etwas verspricht, der sollte sich auch exakt an den Wortlaut halten. Sonst kann das ganze Geschäft später für ungültig erklärt werden. Diese Erfahrung musste eine Firma machen, die einen Kamin mit "Marmorfassade" angeboten hatte. Tatsächlich handelte es sich um einen polierten Kalkstein. Wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS mitteilt, musste sich das der Kunde nicht gefallen lassen.
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-3 U 5/04)

Der Fall:     Ein Hausbesitzer wollte sein Heim verschönern und bestellte aus diesem Grunde einen Kamin-Bausatz zur Selbstmontage. Die Ware im Wert von rund 5.000 Euro wurde geliefert, doch schon kurze Zeit danach fühlte sich der Käufer von dem Unternehmen getäuscht. Vom edlen Material Marmor, wie er es sich vorgestellt hatte, konnte keine Rede sein. Es handelte sich "nur" um Kalkstein. Die beiden Parteien begannen einen Rechtsstreit, in dessen Verlauf sich der Lieferant darauf berief, dass diese Art von Stein im Handel regelmäßig als Marmor bezeichnet werde. Insofern sei der Kunde nicht getäuscht worden. Der Zivilprozess ging durch zwei Instanzen, auch mehrere Sachverständige wurden gehört.

Das Urteil:     Die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf schlugen sich auf die Seite des Kamin-Käufers. Der Vertrag könne rückgängig gemacht werden, entschieden sie. Man müsse bei der Bewertung des Sachverhalts von einem "normalen Abnehmer" ausgehen, der "ganz bestimmte Vorstellungen" darüber mitbringe, was unter Marmor zu verstehen sei. Hier liege "zumindest eine Irreführung" durch den Verkäufer vor. Im schriftlichen Urteil hieß es: "Weicht (...) die Kaufbeschreibung eines Natursteins von der geologischen Bezeichnung ab, so obliegt es dem Verkäufer, den Käufer auf den Unterschied hinzuweisen" - zumindest dann, "wenn das äußere Erscheinungsbild des Kaufgegenstandes - hier die Fassade des Kamins - nicht ohne weiteres erkennen lässt, dass es sich nicht um den der geologischen Bezeichnung entsprechenden Stein handelt."

 

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