Die
HAUSIDEEN
- COMMUNITY Schauen Sie mal rein !

www.Ferienhaus-euronat.de Das Haus
Haus und Garten
der Onlinedienst der
Zeitschrift Das Haus
 

Spezielle Bau-
Versicherungen
Immobiliensuche

excl. Immobilien
in Mallorca

Barrierefrei heißt: auch Balkonzugang ohne Schwellen

Bietet ein Bauträger laut Baubeschreibung barrierefreien Wohnraum an, der bequem und ohne Schwellen zu erreichen ist, müssen auch die Zugänge zu den Terassen schwellenfrei sein. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (4 U 160/08), teilt der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. mit.

Entscheidend war für das Gericht, dass der notarielle Kaufvertrag ausdrücklich sagte, dass der Wohnraum für Senioren ab 60 Jahren und Schwerbehinderte mit Betreuungsbedarf bestimmt war. Dazu gehört nach Auffassung des Gerichts Barrierefreiheit, ohne dass es darauf ankommt, was die einschlägige D IN 18025 Teil 2 zu dieser Frage sagt. Konsequenz: Der Bauträger muss die Schwellen an den Balkonen auf seine Kosten beseitigen.

siehe auch: www.wohnen-im-eigentum.de

 

Altbau und Denkmalpflege Informationen und vieles mehr beim Kollegen
Architekt Konrad Fischer




Kettensägen schärfen