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Birken durften bleiben

Allergiekrankes Ehepaar hatte das Fällen der Bäume beantragt

Blütenstaub-Allergiker sind geplagte Menschen. Das halbe Jahr über leiden sie unter den Pollen der Pflanzen, die bei ihnen Heuschnupfen und andere Beschwerden auslösen. Die Rücksicht auf sie geht aber nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht so weit, dass ganze Alleen von Straßenbäumen gefällt werden müssen.
(Verwaltungsgericht Neustadt, Aktenzeichen 4 K 923/12.NW)

Der Fall:     Sie wohnten ausgerechnet im Birkenweg. Und dort waren von der Gemeinde vor langer Zeit auch tatsächlich Birken am Straßenrand gepflanzt worden. Auf deren Pollen reagierte ein Anwohner-Ehepaar allergisch. Das Grundstück sei in der kritischen Zeit kaum noch zu nutzen, hieß es in einer Klage vor Gericht, in der gefordert wurde, die 30 Birken in der Straße zu fällen. Das erspare vielen Menschen die Behandlung mit Medikamenten und Kortisonspritzen. Die Gemeinde lehnte jedoch ab und ersetzte lediglich kranke Bäume durch andere Sorten. Ein kompletter Austausch komme nicht in Frage.

Das Urteil:     Das zuständige Verwaltungsgericht hielt die geforderte drastische Maßnahme ebenfalls für übertrieben. Zwar müsse sich ein Anwohner nicht alles bieten lassen, was von außen auf sein Grundstück einwirke. Aber bei diesen Birken sei von einem "vernünftigen Gemeinwohlgedanken" auszugehen. Die individuelle gesundheitliche Disposition eines einzelnen könne nicht zählen, sondern nur die Bedürfnisse eines durchschnittlich empfindlichen Menschen. Wäre man der Argumentation der Kläger nachgekommen, so das Gericht, dann müssten wohl viele Straßenbäume in Deutschland gefällt werden, denn überall wohne ein Allergiker.

 

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