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Trotz Schimmels muss Mieter nicht übermäßig Lüften und Heizen

Schimmelt es in einer Mietwohnung, muss der Vermieter eventuell vorhandene Baumängel beseitigen. Denn von den Mietern kann er nicht verlangen, dass sie über das übliche Maß hinaus lüften und heizen. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, weist auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Konstanz (61 S 21/12) hin.

Den Mietern sei nicht zuzumuten, mehr als dreimal pro Tag zu lüften, entschied das Gericht. Sie müssten ihr Schlafzimmer nicht über 16° C hinaus beheizen, da diese Temperatur in der Regel für einen gesunden Schlaf ausreiche. Um Energie einzusparen, dürften sie nachts die Temperaturen in der Wohnung um 5° C absenken. Es sei Sache des Vermieters, die Schimmelbildung zu verhindern, indem er etwa sein „Niedrigenergiehaus“ mit Lüftungsanlagen ausstattet. Bis zur Beseitigung des Mangels seien die Mieter berechtigt, die Miete um 20 Prozent zu mindern.

 

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