Steuerrecht
Als Hausbesitzer haben Sie mit dem Finanzamt zu tun. Das ist nicht immer positiv für den Besitzer. Wie Gerichte in einzelnen Fällen entschieden haben, haben wir für Sie zusammengestellt.
Kein Grundsteuererlass
Unter bestimmten, sehr eingeschränkten Umständen ist ein Erlass der Grundsteuer durch die Finanzverwaltung möglich – etwa dann, wenn eine Immobilie kaum Mieteinnahmen einbringt. Diese Möglichkeit entfällt allerdings nach Information der LBS, wenn die Ursache durch zurechenbares Verhalten der Eigentümerin herbeigeführt wurde.
[Mehr]Dauerbrenner Grundsteuer
Die Reform der Grundsteuer hat für viel Unzufriedenheit unter deutschen Immobilieneigentümern geführt. Nicht wenige fühlten sich durch die Neufestsetzungen ungerecht behandelt. Sie waren der Meinung, sie müssten zu viel bezahlen. Laut Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS muss Betroffenen in Extremfällen die Möglichkeit...
[Mehr]Eigener Hausstand?
Die doppelte Haushaltsführung ist eine Belastung, weil man als Berufstätiger an zwei Orten lebt und das im Alltag viel Aufwand bedeutet. Sie ist aber auch von Vorteil, weil zahlreiche damit verbundene Kosten steuerlich geltend gemacht werden können. Die LBS stellt ein Urteil vor, in dem es um eine junge Arbeitnehmerin ging, die im elterlichen Haushalt...
[Mehr]Keine Vorabkosten
Ein Immobilieneigentümer kann keine vorab entstandenen Werbungskosten geltend machen, wenn das betreffende Objekt noch mit einem Wohnungsrecht belegt ist und der Inhaber dieses Rechts einer Vermietung nicht zustimmt. So hat es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste Finanzgerichtsbarkeit Deutschlands entschieden.
[Mehr]Mütter zählen hier nicht
Eine zu einer Befreiung von der Einkommensteuer führende Selbstnutzung einer Wohnung liegt nicht vor, wenn das Objekt vor der Veräußerung an die (Schwieger-)Mutter überlassen wurde. So hat es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste fachgerichtliche Instanz entschieden
[Mehr]Keine Einkommensteuer
Der Erwerb von Anteilen an einer Erbengemeinschaft ist nicht gleichzusetzen mit dem Erwerb der in der Erbmasse enthaltenen Grundstücke. Aus diesem Grund liegt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS kein privates Veräußerungsgeschäft vor, wenn ein Erbe die Anteile anderer Miterben erwirbt und später das zum Nachlass gehörende Grundstück verkauft.
[Mehr]Immobilie wurde in der Vorschenkung zu hoch bewertet
Kommt es zu einem Erbfall, dann müssen zur korrekten Bemessung der Erbschaftssteuer zuvor getätigte Schenkungen der zurückliegenden zehn Jahre berücksichtigt werden. Doch dabei gilt es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, von Seiten des Erben gegebenenfalls große Vorsicht walten zu lassen.
[Mehr]Grundfläche des Hauses zählt
Der Gesetzgeber hat den Erhalt des gemeinsamen Familienraumes im Erbfalle unter besonderen Schutz gestellt. Kinder sind bis zu einer gewissen Wohnfläche von der Zahlung der Erbschaftssteuer auf das Objekt befreit. Bei größeren Flurstücken wird die Befreiung nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS jedoch beschränkt.
[Mehr]Kinder und Nießbrauch
Die zeitlich befristete Übertragung der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung an minderjährige Kinder auf dem Wege des Nießbrauchs stellt keinen Missbrauch dar, wenn daraus keine weiteren steuerlichen Vorteile außer der Verlagerung der Einkunftsquelle entstehen. So urteilte nach Auskunft der LBS die höchste finanzgerichtliche Instanz in Deutschland.
[Mehr]Jedem ein Arbeitszimmer
Umzugskosten können beruflich veranlasst sein, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. In Zeiten von zunehmendem Homeoffice kann auch der Wechsel in eine neue Immobilie mit jeweils einem Arbeitszimmer für die beiden Ehepartner zur beruflichen Sphäre der Arbeitnehmer gehören.
[Mehr]Umkämpftes Gutachten
Ein Sachverständigengutachten ist regelmäßig dann zum Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts geeignet, wenn es unter Beachtung der maßgebenden Vorschriften ordnungsgemäß erstellt wurde. So hat es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste finanzgerichtliche Instanz entschieden.
[Mehr]Pflege im eigenen Heim
Für viele Wohnungs- und Hausbesitzer ist es wichtig, auf Pflegedienste zurückzugreifen, um auch bei zunehmender Gebrechlichkeit in ihrer eigenen Immobilie bleiben zu können. Die Fachgerichtsbarkeit entschied nach Auskunft der LBS, dass auch bei nicht ausgebildetem Pflegepersonal eine Abzugsfähigkeit der Ausgaben als außergewöhnliche Belastung möglich ist.
[Mehr]Ausländisches Vermächtnis
Wendet der Erblasser dem Begünstigten seine Immobilie durch ausländisches Vermächtnis zu, so kann diese steuerfrei vermacht werden. Das hat die höchste zuständige fachgerichtliche Instanz nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern Ende des Jahres 2022 so entschieden.
[Mehr]Geldwerter Vorteil
Wenn ein Grundstückskäufer dem Verkäufer ohne angemessene Vergütung Nutzungsrechte an dem Grundstück (Nießbrauchs- und Wohnungsrechte) überlässt, liegt darin ein geldwerter Vorteil, den der Käufer hingibt. Deshalb ist dieser Vorteil nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen.
[Mehr]Alles korrekt im Büro?
Viele Bürgerinnen und Bürger machen Steuervorteile geltend, weil sie ihr häusliches Arbeitszimmer beruflich nutzen. Dabei wird gelegentlich auch geschwindelt. Trotzdem darf der Fiskus seine Fahnder nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS im Regelfall nicht unangekündigt zu einer Wohnungsbesichtigung entsenden.
[Mehr]Steuer für Erben
Mitglieder einer Erbengemeinschaft können zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer verpflichtet werden, wenn zum Nachlass eine Immobilie gehört. Dabei geht es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gar nicht um eine tatsächlich stattfindende Nutzung zu Wohnzwecken, sondern um die grundsätzliche bestehende Nutzungsmöglichkeit.
[Mehr]Gartenhaus bewohnt
Werden Grundstücke binnen zehn Jahren nach der Anschaffung veräußert, dann unterliegt der dabei erzielte Gewinn der Besteuerung. Wie aber ist es, wenn jemand während dieser Zeit baurechtswidrig ein Gartenhaus auf dem Grundstück bewohnte? Mit dieser Frage musste sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchstrichterliche Rechtsprechung...
[Mehr]Steuerbefreiung versagt
Erben einer Immobilie sind unter bestimmten Bedingungen von der Erbschaftssteuer befreit. Dazu gehört es, dass sie das Familienheim über einen Zeitraum von zehn Jahren selbst nutzen. Verkaufen sie vor Ablauf dieser Zeit, entfällt die Befreiung. Auch eine Krankheit reichte in einem konkreten Fall nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht aus
[Mehr]In fremder Währung
Wenn jemand zur Finanzierung einer vermieteten Immobilie ein Fremdwährungsdarlehen aufnimmt, das er wegen der ungünstigen Kursentwicklung später in einen Euro-Kredit umschuldet, dann kann er nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Wechselkursverluste nicht als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abziehen.
[Mehr]Lebenslänglich im Objekt
Ein Eigentümer kann Aufwendungen für ein Grundstück, das mit einem lebenslänglichen Nutzungsrecht eines Dritten belastet ist, nicht als vorab ent-standene Werbungskosten abziehen. Das gilt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zumindest, solange ein Ende der Nutzung durch den Dritten nicht absehbar ist.
[Mehr]Abfindung an Mieter
Wenn Immobilieneigentümer ein Objekt sanieren wollen, dann zahlen sie den darin lebenden Mietern gelegentlich eine Abfindung, wenn diese schneller ausziehen und dadurch einen früheren Beginn der Arbeiten ermöglichen. Diese Ausgaben können nach Auskunft der LBS steuerlich als anschaffungsnaher Herstellungsaufwand betrachtet werden.
[Mehr]Umzug ins Heim
Wer aus seiner Wohnung oder seinem Haus ausziehen und in ein Heim einziehen muss, auf den kommen erhebliche Kosten zu. Diese können in Gestalt von haushaltsnahen Dienstleistungen zum Teil steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt aber nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nur für die zu Pflegenden selbst.
[Mehr]Garage für Dienstwagen
Wer von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommt, der kann im Regenfall die Unterstellkosten in seiner eigenen Garage nicht steuerlich geltend machen. So urteilte die Fachgerichtsbarkeit nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS.
[Mehr]Fiskus und Homeoffice
Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie dürfte es öfter vorkommen, dass ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen Teil seiner privaten Immobilie zur Ausübung des Homeoffice vermietet. Doch nach Auskunft der LBS muss eine Überschusserzielungsabsicht nachgewiesen werden, wenn für diese Vermietung Werbungskosten geltend gemacht werden sollen.
[Mehr]Nicht haushaltsnah
Der Gesetzgeber hat für Steuerzahler die Möglichkeit geschaffen, sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen in ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Dazu zählen unter anderem Handwerkerleistungen, die in und an einer Immobilie erbracht werden. Doch die Rechtsprechung hat dem nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS enge Grenzen gesetzt.
[Mehr]Über den Tod hinaus
Ein Steuerpflichtiger kann größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden gegenüber dem Fiskus auf mehrere Jahre verteilen. Doch was geschieht, wenn der Betroffene während dieses Zeitraumes stirbt? Damit musste sich laut Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste finanzgerichtliche Instanz in Deutschland befassen.
[Mehr]Umstrittener Treppenlift
Treppenlifte können betagten und körperlich eingeschränkten Menschen im Alltag eine große Hilfe sein. Doch nicht immer kann man die Ausgaben dafür als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Die Rechtsprechung legt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS Wert darauf, dass der Einbau medizinisch indiziert sein muss.
[Mehr]Geänderte Nutzung
Eine Immobilie kann im Laufe ihrer Nutzungszeit ganz verschiedenen Zwecken dienen. Ein Wechsel der Nutzung ist unter Umständen von großer Bedeutung für die steuerliche Bewertung des Objekts. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS weist auf ein höchstrichterliches Urteil hin, in dem es um die Prüfung der Überschusserzielungsabsicht beim Wandel einer Miet- in eine...
[Mehr]Instandhaltungsrücklage zählt nicht
Bei der Instandhaltungsrücklage handelt es sich, wie der Name schon sagt, um eine Rückstellung von Mitteln für die langfristige Erhaltung des Marktwerts von Immobilieneigentum. Wie ist dieser Betrag im Zusammenhang mit einer Veräußerung des Objekts zu bewerten? Das musste nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste deutsche Gerichtsinstanz...
[Mehr]Unerwünschte Untermieter
Wenn ein Hausbesitzer nach einem Marderbefall sein Dachgeschoss „einbruchssicher“ machen will, dann darf er dabei nicht auf die Unterstützung des Fiskus hoffen. Es handelt sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht um eine außergewöhnliche Belastung im Sinne des Steuerrechts.
[Mehr]Preis nachträglich gemindert
Es dürfte nicht gerade der Regelfall sein, dass der Kaufpreis für ein Grundstück nach Abschluss des Vertrages noch einmal herabgesetzt wird. Wenn dies aber so ist, dann kann der Betroffene nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht in jedem Falle mit einer entsprechenden Änderung des Grunderwerbsteuerbescheides rechnen.
[Mehr]Das Büro zu Hause
Die Zahl der Menschen, die von zu Hause aus arbeiten, wird immer größer. Das hat nicht nur, aber doch sehr stark mit dem Ausbrechen der Corona-Pandemie zu tun. Insofern dürften sich auch immer mehr Arbeitnehmer(innen) dafür interessieren, ob sie nicht von den steuerlichen Regelungen für das häusliche Arbeitszimmer profitieren können.
[Mehr]Steuervorteil trotz Leerstand
Hat der Eigentümer eines Wohnhauses diese Immobilie an Angehörige vermietet, legt der Fiskus großen Wert auf den Nachweis der lückenlosen Mietzahlungen. So sollen Scheinmietverhältnisse unter Familienmitgliedern verhindert werden. Allerdings gibt es nach Auskunft der LBS auch ein Verständnis für Sonderfälle.
[Mehr]Kochen ist haushaltsnah
Die Gerichte haben schon an zahlreichen Beispielen durchdekliniert, was denn nun eigentlich als „haushaltsnahe Dienstleistung“ zu verstehen ist und was nicht. Der Reiz daran ist für viele Betroffene, dass sie für solche Dienstleistungen Steuerermäßigungen geltend machen können.
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