Versicherung
Streit mit der Versicherung? Hier stellen wir Urteile der Gerichte zu diesem Thema zusammen.
Schlüssel war weg
Ein Versicherungsnehmer hatte Wohnungs- und Tresorschlüssel von außen sichtbar in seinem Auto in einer Aktentasche liegen lassen – noch dazu mit Dokumenten, die seine Anschrift erkennen ließen. Kriminelle brachten die Schlüssel in ihren Besitz und stahlen aus der Wohnung Wertgegenstände und Bargeld in Höhe von über 64.000 Euro.
[Mehr]Achtung, Wasserschaden
Nur wenige Tage nach Abschluss einer Hausrat- und Gebäudeversicherung trat der Ernstfall ein. Die Küche der Versicherten war nach einem Leitungswasserschaden erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Der Boden war feucht geworden, einige elektrische Geräte waren unbenutzbar.
[Mehr]Ein- statt ausgeschaltet
Einmal nicht aufgepasst – das reicht manchmal, um schlimmste Schäden hervorzurufen. So wollte eine Hauseigentümerin beim Verlassen ihrer Immobilie eine Herdplatte ausschalten, die in Betrieb gewesen war. Stattdessen schaltete sie versehentlich eine andere Platte ein. Das Ergebnis war ein Brand mit einer Schadenssumme in Höhe von mehr als 30.000 Euro.
[Mehr]Käufer muss sich kümmern
Der Erwerber einer Immobilie kann sich nicht darauf verlassen, dass der Verkäufer auch für die Zeit nach der Übergabe des Objekts einen ausreichenden Versicherungsschutz organisiert hat. Darum muss sich der neue Eigentümer nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS selbst kümmern.
[Mehr]Gericht: Versicherung leistet bei Fliesenlösungen nicht
Das OLG München hat entschieden, dass Versicherungen bei Durchfeuchtungsschäden in gefliesten Duschbereichen mit Bodenablauf nicht leisten müssen. Daher gilt heute mehr denn je: Augen auf bei der Duschplatzgestaltung! Denn es gibt andere Badlösungen, wie zum Beispiel fugenlose, emaillierte Duschflächen, die dem Versicherten maximale Sicherheit bieten.
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