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Bisheriges Handeln reicht für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums nicht aus

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Nach der Zwischenbilanz aus Wohngipfel und Baulandkommission werden Forderungen aus der Wissenschaft laut: Die weiterhin angespannten Wohnungsmärkte erfordern den Einsatz zusätzlicher Instrumente durch Bund und Länder. Anders sei die Wende hin zu bezahlbarem Wohnraum nicht zu schaffen.

Berlin/Düsseldorf/Mannheim. Angesichts der nach wie vor bestehenden Unterversorgung mit bezahlbarem Wohnraum fordern Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Mannheim, des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung (IMK) und des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) vom Bund die Einrichtung eines Beteiligungsfonds für kommunale Wohnungsbauunternehmen und bessere Rahmenbedingungen für die Einrichtung kommunaler Bodenfonds.

Laut Sebastian Dullien, Wissenschaftlicher Direktor des IMK, ist nicht erkennbar, dass sich infolge der Corona-Krise die Wohnungssituation in den Ballungsräumen und ihrem Umland entspannen wird. „Die sinkende Kapazitätsauslastung im Bausektor macht verstärkten öffentlichen Wohnungsbau auch konjunkturpolitisch sinnvoll. Es ist eine Chance, dass zusätzliche Baunachfrage nicht mehr unweigerlich zu höheren Preisen führt“, so Dullien. „Der öffentliche Wohnungsbau ist nicht nur eine wichtige Konjunkturstütze, er hat auch langfristig weitreichende soziale, wirtschaftliche und ökologische Effekte. Die Wohnungsnot in den Ballungsgebieten verdrängt Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen aus den attraktiven Stadtlagen und führt so zu einer Segregation, die den Zusammenhalt der Gesellschaft gefährden kann“, ergänzt Ricarda Pätzold, Wohnungsmarktexpertin am Difu.

Ein Beteiligungsfonds des Bundes, der über die Kreditanstalt für Wiederaufbau abwickelt werden sollte, soll die Eigenkapitalbasis kommunaler Wohnungsunternehmen stärken. „Eine höhere Eigenkapitalquote stärkt die Refinanzierungs- und Investitionsfähigkeit beim Neubau bezahlbaren Wohnraums, bei solchen Unternehmen, bei denen das derzeit eine Restriktion darstellt. Ein Vorteil dieses Instruments liegt darin, dass der Beteiligungsfonds – im Gegensatz zu früheren Programmen – seine Förderung gezielt auf solche Wohnungsgesellschaften fokussieren kann, die bezahlbaren Wohnraum in angespannten Märkten schaffen“, so Tom Krebs, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Mannheim.

Die Verfügbarkeit von Grund und Boden erweist sich momentan in nahezu allen Feldern der Stadtentwicklung – Wohnungsbau, Gewerbeentwicklung, soziale Infrastruktur etc. – als der „Flaschenhals“. Kommunale Bodenfonds sind zentrale Instrumente gemeinwohlorientierter Wohnungspolitik. Arno Bunzel, Leiter des Forschungsbereichs Stadtentwicklung, Recht und Soziales am Difu stellt klar: „Kommunale Bodenfonds sind zentrale Instrumente gemeinwohlorientierter Wohnungspolitik. Wir müssen deshalb ihre Wirksamkeit verbessern. Bund und Länder sollten ihre Grundstücke, für die sie keinen Eigenbedarf haben, in die jeweiligen kommunalen Bodenfonds einbringen. Dabei müssen die Vorschriften in der Verbilligungsrichtlinie des Bundes aus städtebaulicher Sicht weiterentwickelt werden.” Die finanzielle Situation der Kommunen muss als das Haupthindernis für die Implementierung handlungsfähiger Bodenfonds bezeichnet werden. „Die Länder sollten die haushalts- und kommunalaufsichtsrechtlichen Regelungen für ihre Kommunen so ausgestalten, dass kommunale Bodenfonds adäquate Refinanzierungsbedingungen haben, die sich an ökonomischen Kriterien und nicht an tradiertem kameralen Haushaltsrecht orientieren”, so Carsten Kühl, Institutsleiter des Difu.

siehe auch:  Deutsches Institut für Urbanistik