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Erste Gebäude-Energieausweise laufen ab

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Wohnen im Eigentum e.V. informiert: Bei Wohnungseigentum ist die Gemeinschaft für den Energieausweis zuständig / Vermieter sollten Beschluss rechtzeitig beantragen

Wer sein Haus oder seine Wohnung neu vermieten oder verkaufen will, muss einen Energieausweis zum Gebäude vorlegen. Das gilt bei Wohngebäuden mit Baujahren vor 1965 seit dem 1. Juli 2008 (und für jüngere Gebäude seit 2009). Da Energieausweise für 10 Jahre ausgestellt werden, haben die ersten nun seit Juli 2018 ihre Gültigkeit verloren. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. hin.

"Schauen Sie nach, wann Ihr Energieausweis abläuft, und werden Sie vorher aktiv", sagt WiE-Referentin Sabine Feuersänger. Hauseigentümer haben die Sache in der eigenen Hand. Bei Wohnungseigentümern sieht das anders aus, denn der Energieausweis bezieht sich nicht auf eine einzelne Wohnung, sondern immer auf das ganze Gebäude. "Bei Wohnungseigentümergemeinschaften muss die Eigentümerversammlung den Auftrag zur Erstellung eines (neuen) Energieausweises beschließen, wobei die WEG auch die Kosten hierfür trägt", erläutert Feuersänger. "Da in der Regel nur eine Eigentümerversammlung pro Jahr stattfindet, sollten potenzielle Neuvermieter oder Verkäufer unbedingt rechtzeitig darauf drängen." Die im - gültigen - Ausweis genannte Effizienzklasse oder der Energiekennwert müssen Verkäufer und Vermieter bereits in der Immobilienanzeige veröffentlichen. Der Ausweis selbst ist Interessenten bei der Besichtigung vorzulegen und Käufern/Mietern nach Abschluss des Vertrags in Kopie auszuhändigen.

Mithilfe des Energieausweises sollen Käufer oder Mieter verschiedene Wohnungsangebote vergleichen und dann besser entscheiden können, welche Wohnung sie nehmen wollen. Sinnvoll sind die Infos aus dem Ausweis aber auch für Eigentümer, die nicht vermieten oder verkaufen wollen. Denn sie geben erste Hinweise, ob es sich lohnt, das Wohngebäude energetisch zu sanieren. Enthalten sind neben Angaben zum Gebäude und zu den für die Beheizung verwendeten Energieträgern (z.B. Gas, Öl) auch wichtige Energiekennwerte über das Gebäudes oder – in neueren Ausweisen – eine Einstufung des Gebäudes in eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H. Darüber hinaus werden sogar konkrete Empfehlungen für energetische Sanierungen aufgeführt.

Wohnen im Eigentum e.V. rät: Bei der Auftragsvergabe sollten Haus- und Wohnungseigentümer darauf achten, dass ein qualifizierter Energieberater den Ausweis erstellt. Solche Experten sind z.B. über eine Liste unter www.energie-effizienz-experten.de zu finden. Weitere Informationen etwa zum wichtigen Unterschied zwischen dem - aussagekräftigeren, aber teureren - Bedarfsausweis und dem einfachen Verbrauchsausweis stehen auf der WiE-Website unter wohnen-im-eigentum.de -> Modernisierung -> Energieausweis. An dieser Stelle finden Interessierte auch den Link zu nützlichen Online-Checklisten und Berechnungshilfen zum Heizenergie- und Wasserverbrauch, zu Modernisierungsmaßnahmen und zu Fördermitteln.