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Maklerprovision beim Immobilienkauf

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Bestellerprinzip schafft Chancengleichheit bei Provisionsverhandlungen

„Wer bestellt, der bezahlt“ – über die Einführung des Bestellerprinzips beim Verkauf von Wohnimmobilien wird im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages gerungen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung des Bestellerprinzips, das SPD und Bündnis90/Die Grünen auf den Weg gebracht haben. Es wird die Käufer von den hohen Maklerkosten entlasten, somit die Kaufnebenkosten reduzieren, und den Wettbewerb fördern. Damit wird Chancengleichheit zwischen Käufer und Verkäufer bei den Provisionsverhandlungen hergestellt und der Verbraucherschutz für die Erwerber von Wohneigentum verbessert.
 

Käufer haben keine Verhandlungsmacht

Bundesweit fallen, gemäß der sogenannten ortsüblichen Maklercourtage, Maklerprovisionen von bis zu 7,14 Prozent inkl. MwSt. an. Damit liegt Deutschland in der europäischen Spitzengruppe. In etlichen Bundesländern wie z.B. Berlin, Hamburg oder Brandenburg ist die Courtage vollständig von den Käufern zu tragen – so fordern es die Makler und ihre Verbände. In diesen Bundesländern fällt bei einem Kaufpreis von z.B. 400.000 Euro eine Maklerprovision von 28.560 Euro an. In anderen Bundesländern wie zum Beispiel NRW und Bayern ist die Courtage zumindest theoretisch mit jeweils 3,57 Prozent inkl. MwSt. zur Hälfte vom Verkäufer und zur Hälfte vom Käufer zu zahlen.

„Eigentlich ist es erstaunlich, dass diese Provisionssätze dauerhaft so gefordert und vielfach auch gezahlt werden“, erklärt Gabriele Heinrich, Vorstand von WiE. „Denn die Maklercourtage ist keine Gebühr, sondern Verhandlungssache.“ Aber faktisch verfügen Wohnungskäufer in angespannten Wohnungsmärkten, in denen 80 Prozent aller Wohnungen über Makler angeboten werden, über keine Verhandlungsmacht. Wollen sie Haus oder Wohnung kaufen, müssen sie die Provisionsforderungen für ihre Wunschimmobilie akzeptieren. „Falls Verhandlungen für Käufer überhaupt möglich sind, beginnen sie auf einem hohen Niveau“, so Heinrich. Die höchsten Provisionen werden demnach in den Bundesländern gezahlt, in denen ausschließlich die Käufer zahlen.

Eigentumserwerb wird durch die sehr hohen Nebenkosten, zu denen auch Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Gerichtsgebühren noch hinzuzurechnen sind, sehr verteuert. Gerade in hochpreisigen Städteregionen ist es für junge Familien sehr schwierig, geeignetes Wohneigentum zu erwerben. 


Bestellerprinzip ist der richtige Weg zur Entlastung der Käufer und für mehr Wettbewerb

Die SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen hier Abhilfe schaffen. Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf vorgelegt und Bundesjustizministerin Barley will das Bestellerprinzip durchsetzen. In einer öffentlichen Anhörung am 08.05.2019 wird im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags darüber beraten. WiE begrüßt diese Schritte – die auch beim Wohngipfel des Bundesbauministeriums (BMIBH) im September 2018 angekündigt worden waren –, denn die Einführung des Bestellerprinzips „Wer bestellt, der bezahlt“ schafft Chancengleichheit für Käufer und Verkäufer bei den Verhandlungen über die Provision und eine klare, eindeutige Regelung, die jeder versteht. Damit wird Wettbewerb eingeführt und eine marktkonforme Regelung. Sie wird auch zu einer Senkung der Maklercourtage beitragen.  

Der Markt reguliert sich nicht selbst. „Über Jahrzehnte haben es die Makler und Ihre Verbände mit der sogenannten ortsüblichen Courtage verstanden, einen Schutzzaun um ihre Provision zu ziehen“, fasst Gabriele Heinrich, Vorstand von WiE, die Entwicklung zusammen. Sollen nun der Erwerb von Wohneigentum für Familien und nicht finanzstarke Menschen finanziell erleichtert oder überhaupt ermöglicht und damit die angespannten Wohnungsmärkte entlastet werden, dann ist die gesetzliche Einführung des Bestellerprinzips einer der richtigen Wege. WiE appelliert deshalb an die CDU/CSU, dieses Vorhaben mitzutragen, denn auch die CDU/CSU tritt ja für den Wohneigentumserwerb für Familien und für die Altersvorsorge ein.
 

Bestellerprinzip führt zu Wettbewerb zwischen den Maklern

Als Argument gegen das Bestellerprinzip wird seitens der Wohnungswirtschaft häufig angeführt, dass dieses zu erhöhten Kaufpreisen führen wird, da die Verkäufer dann ihre Provisionszahlungen auf den Kaufpreis umlegen, also „einpreisen“ werden. WiE widerspricht dieser Einschätzung. Verkäufer sind in einer starken Verhandlungsposition, da sie Angebote einholen und gleichzeitig mit mehreren Maklern über die Provisionshöhe verhandeln können. Es ist somit sicher, dass es mit der Einführung des Prinzips „Wer bestellt, der bezahlt“ zu einem echten Wettbewerb zwischen den Maklern kommen wird, der eine dauerhafte Senkung der Courtage bewirken wird. Denn die Makler sind an den Aufträgen zum Haus- oder Wohnungsverkauf interessiert und die Verkäufer an einer Senkung der Maklerkosten, um den Hauspreis nicht unnötig zu belasten. Die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern bestätigen diese Einschätzung.

WiE geht davon aus, dass sich die Maklertätigkeiten und -leistungen dann den veränderten Marktbedingungen anpassen werden. Es werden neue Makler-Dienstleistungen entwickelt werden, die weiterhin gut nachgefragt werden.

Wohnen im Eigentum führte bereits 2006 eine Studie über Höhe und Verhandlungsspielräume bei der Maklercourtage durch und fordert seitdem gesetzliche Maßnahmen zur Reduktion der starren Courtage-Forderungen.

siehe auch: Wohnen im Eigentum