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Nur 40 Prozent der Häuser sind gegen Elementarschäden versichert

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Wohnen im Eigentum rät Hausbesitzern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), ihre Wohngebäudeversicherung zu prüfen / Grobe Fahrlässigkeit mitversichern

Extreme Wetter, zum Beispiel ein starker Sommerregen mit Überschwemmungen, können an Wohnungen und Häusern große Schäden anrichten. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) rät daher: Wohnungs- und Hauseigentümer sollten jetzt ihre Wohngebäudeversicherung überprüfen und ggf. ergänzen. Denn diese deckt ohne eine Erweiterung durch Starkregen und Überschwemmungen entstandene Schäden nicht ab. Dafür sollte eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen bzw. die bestehende Gebäudeversicherung erweitert werden.

Die klassische Gebäudeversicherung deckt neben Feuer, Sturm und Hagel lediglich Leitungswasserschäden ab. „Läuft beispielsweise nach einem Wolkenbruch der Keller voll, müssen Hauseigentümer die Beseitigung der Schäden aus eigener Tasche bezahlen. Nur rund 40 Prozent aller Häuser in Deutschland sind laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft derzeit gegen Elementarschäden versichert. Angesichts der zunehmenden Extremwetterlagen aufgrund des Klimawandels besteht dringender Handlungsbedarf zur Vorsorge“, informiert Gabriele Heinrich, Vorstand von WiE.

Extreme Wetterphänomene können jeden treffen – unabhängig vom Wohnort –, außerdem ist das Schadenspotenzial bei Wasser sehr groß, wie auch Philipp Opfermann, Experte für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, bestätigt, zum Beispiel wenn Abwasser in die Wände einzieht oder die teure Heizungsanlage im Keller beschädigt wird. Dann kann eine Lücke im Versicherungsschutz unter Umständen sogar existenzbedrohend werden.
 
Höhe der Versicherungsprämie hängt vor allem vom Standort der Immobilie ab

Wer sich gegen Elementarschäden – hierzu gehören Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutsche, Schneedruck oder Lawinen – absichern möchte, kann in der Regel seine bestehende Wohngebäudeversicherung erweitern. Wenn die Versicherung diesen Versicherungsschutz aufgrund eines angeblich zu hohen Standortrisikos ablehnt, dann sollten Immobilieneigentümer die Versicherung wechseln. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt bei Elementarschäden in erster Linie vom Standort ab – die Ermittlung der Prämie erfolgt über ein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) mit vier Gefährdungsklassen. Zone 1 hat hierbei das geringste Risiko, Zone 4 mit statistisch einmal in zehn Jahren Hochwasser das höchste. Für Eigentümer von Immobilien, die in einem Gebiet der Gefährdungsklasse 4 liegen, kann der Versicherungsschutz deutlich teurer werden, muss er aber nicht. Deshalb sollten unbedingt verschiedene Versicherungen verglichen werden.

Im Schadensfall übernimmt die Elementarschadenversicherung die Kosten für Reparaturen im und am Haus und an Nebengebäuden, für die Trockenlegung und Sanierung sowie im schlimmsten Fall für den Abriss und den Bau eines gleichwertigen Hauses. WiE rät dazu, auch die Kosten für die Unterbringung der Bewohner während der Sanierungsarbeiten ausreichend mitzuversichern.

Um ihr Gebäude möglichst vor Wasser und Feuchtigkeit zu schützen, sollten sich Wohnungs- und Hauseigentümer auch über mögliche bauliche Maßnahmen informieren. Diese sind nicht nur bei Neubauten möglich. Auch Bestandsgebäude lassen sich nachrüsten.

Grobe Fahrlässigkeit mitversichern

Immobilienbesitzer sollten auch prüfen, ob ihre Wohngebäudeversicherung Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, einschließt – in leistungsstarken Policen lässt sich das heute mitversichern.
 
Verwaltung beauftragen, Angebote einzuholen

Auch Wohnungseigentümer sollten überprüfen, ob ihre WEG über eine Elementarschadensversicherung verfügt. Wenn dies nicht der Fall ist und sie eine solche abschließen bzw. in den bestehenden Vertrag mit einbeziehen wollen, sollte in der Wohnungseigentümerversammlung die Verwaltung per Beschluss beauftragt werden, Angebote einzuholen. Liegen diese vor, können die Wohnungseigentümer sie vergleichen und spätestens in der folgenden Eigentümerversammlung den Abschluss eines Vertrags mit dem gewünschten Anbieter beschließen.

siehe auch: Wohnen im Eigentum