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Offene Wahl des Verwaltungsbeirats führt zu Konflikten in WEGs

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Wohnen im Eigentum e.V. fordert eine gesetzliche Regelung für die geheime Beiratswahl für Wohnungseigentümer

Die Wahl zum Verwaltungsbeirat wird in fast allen Wohnungseigentümergemein­schaften in offener Abstimmung durchgeführt. Das heißt, dass alle anderen Eigentümer sehen können, für wen der Einzelne abstimmt. Dies führt oft dazu, dass sich einzelne Wohnungseigentümer verpflichtet sehen, den bestehenden Verwaltungsbeirat erneut zu wählen, obwohl dieser eigentlich schon seit langem keine gute Arbeit mehr macht. Oder Wohnungseigentümer trauen sich nicht, für einen Kandidaten zu stimmen, der dem Verwalter kritisch gegenübersteht. Schließlich will man auch in Zukunft gut miteinander auskommen. Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) fordert daher im Rahmen der anstehenden Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (= WEGesetz) einen gesetzlich verbrieften Anspruch eines jeden Eigentümers auf geheime Wahl des Verwaltungsbeirats.

WiE-Mitglied und langjähriger Verwaltungsbeirat Peter K. aus Mönchengladbach ist überzeugt davon, dass er als Beirat wiedergewählt worden wäre, wenn die Wahl nicht in offener, sondern in geheimer Abstimmung stattgefunden hätte. Herr K.: „Jeder guckt doch auf den Nachbarn, wen der wohl wählt. Die Leute bekommen es zu spüren, wenn sie jemandem ihre Stimme geben, der unbequemen Fragen nachgeht.“ Dass sich Peter K. konsequent für die Belange der Eigentümergemeinschaft einsetzte und dafür auch den gerichtlichen Weg beschritt, gefiel nicht jedem Eigentümer. Herr K.: „Bei einer geheimen Wahl wäre das Abstimmungsergebnis mit Sicherheit anders ausgefallen.“

Wohnen im Eigentum e.V. sieht die Wahl des Verwaltungsbeirats als eine Vertrauenswahl an. Doch das Wohnungseigentumsgesetz sieht eine geheime Abstimmung nicht vor. Soweit in der Gemeinschaftsordnung oder durch einen Mehrheitsbeschluss keine andere Art der Abstimmung geregelt ist, ist diese daher formfrei, also beispielsweise durch einfaches Handheben, möglich. Hierbei ist dann allerdings für alle anderen Eigentümer sichtbar, wer sich für welchen Kandidaten entscheidet.

WiE fordert Anspruch auf geheime Wahl in WEGesetz-Reform

Um zu vermeiden, dass sich Eigentümer bei ihrer Entscheidung dem sozialen Druck der Gemeinschaft beugen und nur deswegen für einen Kandidaten stimmen, weil sie sich dazu verpflichtet fühlen, fordert Wohnen im Eigentum e.V. daher im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zur WEGesetz-Reform, dass jedem Eigentümer ein gesetzlich verbriefter Anspruch auf Durchführung einer geheimen Wahl eingeräumt werden muss. Mehr dazu in der Stellungnahme von WiE.

Aktuell ist die geheime Wahl des Verwaltungsbeirats, sofern nicht in der Gemeinschaftsordnung geregelt, nur über einen Geschäftsordnungsantrag möglich, der mehrheitlich beschlossen werden muss. Ein Geschäftsordnungsantrag kann auch noch in der Eigentümerversammlung gestellt werden.

Wohnen im Eigentum e.V. informiert auf dem eigens eingerichteten neuen Infoportal www.wohnungseigentumsgesetz.org laufend über die Reform des WEGesetzes. Hier können sich Verbraucher und andere Interessierte über alle wichtigen Neuigkeiten und Entwicklungen zur Gesetzesreform in verständlich aufbereiteter Form informieren. Auf der Seite des Verbraucherschutzverbandes finden sich die Stellungnahme von WiE mit den Forderungen des Verbands für die WEGesetz-Reform, interessante und umfangreiche Hintergrundinformationen und eine Zusammenstellung aller bislang veröffentlichten Diskussionsentwürfe und Stellungnahmen der beteiligten Verbände.

Weitere Informationen rund um die Wahl des Verwaltungsbeirats finden Interessierte auch in dem WiE-Ratgeber „Hilfe, wir sind Verwaltungsbeirat“, den sie über den Shop auf der Website von Wohnen im Eigentum e.V. bestellen können.