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Im Alleingang Energie sparen

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Für diese Maßnahmen brauchen Wohnungseigentümer keine Zustimmung der WEG

Kurzfristig Energiesparmaßnahmen ohne WEG möglich / Unterschied zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum beachten

Kurzfristig etwas gegen die Energiekrise unternehmen und Gas oder Strom sparen? Welcher Wohnungseigentümer hat nicht schon darüber nachgedacht, selbst etwas in seiner Wohnung energieeffizient zu optimieren. Tipps und Hinweise gibt es im Moment viele, jedoch müssen Wohnungseigentümer zusätzlich berücksichtigen, welche Maßnahmen sie allein umsetzen können und zu welchen sie einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) benötigen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) gibt Tipps, welche Optimierungsvorschläge ohne die Zustimmung der WEG umsetzbar sind.

Thermostatventile der Heizkörper ersetzen
Thermostatventile sollten alle 12 bis 15 Jahre gewechselt werden. Von der technischen Seite aus kann sie jeder Wohnungseigentümer selbst austauschen. „Von der rechtlichen Seite kommt es darauf an, ob die Heizkörper in der Teilungserklärung als Sondereigentum definiert sind, also im Eigentum des Wohnungseigentümers stehen. Das ist oft der Fall“, so WiE-Rechtsreferent Michael Nack. „Sind sie es nicht, können Eigentümer einen Antrag auf einen Beschluss stellen, dessen Genehmigung in der Eigentümerversammlung nicht verweigert werden darf.“  Wollen Wohnungseigentümer das nicht abwarten, können sie die alten Thermostatventile zunächst aufheben. Ein Rückbau wäre dann jederzeit möglich. Gleiches gilt für Smart Home Ventile, die besonders für diejenigen Eigentümer interessant sind, denen es zu aufwendig ist, beim Verlassen des Hauses die Heizung herunterzudrehen. Sie können die Temperatur intelligent von unterwegs per App steuern. 

Hydraulischer Abgleich bei einer Gasetagenheizung 
Insbesondere bei älteren Heizungen verteilt sich das Heizungswasser nicht richtig und deshalb werden manche Heizkörper schneller warm als andere, manche bleiben ganz kalt. Zu effizienterem Heizen verhilft ein hydraulischer Abgleich. Doch nur bei einer Gasetagenheizung dürfen Wohnungseigentümer allein aktiv werden und selbst einen Fachbetrieb bestellen. „Gasetagenheizungen sind in der Regel Sondereigentum. Sie gehören den jeweiligen Eigentümern allein“, informiert Michael Nack. „Anders sieht es aus, wenn sie eine Zentralheizung im Gebäude haben. Dann ist die Heizungsanlage Gemeinschaftseigentum und nur die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann den Abgleich veranlassen.“ 

Weitere Optimierung der Gasetagenheizung im Sondereigentum
Wohnungseigentümer mit einer Gasetagenheizung sollten im Zusammenhang mit einem hydraulischen Abgleich gleich weitere Optimierungsmaßnahmen prüfen lassen, zum Beispiel die Einstellung der richtigen Vorlauftemperatur oder die Überprüfung der Leistungsfähigkeit ihres Heizkessels. Letzteres kann eventuell auch im turnusmäßigen Wartungstermin festgestellt werden. Generell gilt: Wenn für einen Austausch eines Heizkessels zum Beispiel die Wand geöffnet werden muss und eine solche Maßnahme nach der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung der WEG nicht schon grundsätzlich erlaubt ist, ist ein Beschluss der WEG notwendig, der einzelnen Eigentümern aber auch in diesem Fall nicht verwehrt werden kann. „Anders sieht es aus, wenn der gesamte Schornstein für eine Brennwerttechnik ersetzt oder ein zweiter Schornstein eingebaut werden muss. Dann brauchen Wohnungseigentümer die Zustimmung der WEG“, rät Michael Nack. 

Heizungsrohre und Armaturen abdichten 
Einfach, schnell und günstig ist das Abdichten von freiliegenden Heizungsrohren und -armaturen. Materialien und Beratung sind im Baumarkt zu finden. „Heimwerkende Wohnungseigentümer können dies selbst vornehmen, zumindest bei den Heizungsrohren, die in ihrer eigenen Eigentumswohnung freiliegen. Für die Dämmung der Rohre im Rest des Hauses brauchen sie einen Beschluss“, schätzt Michael Nack die Maßnahme ein. 

Heizungsnischen dämmen
Eine weitere effektive Möglichkeit die Wärme im Raum zu halten, ist eine Dämmung der Heizungsnischen, z.B. mit Heizkörperdämmplatten oder Folie. Michael Nack dazu: „Auch das ist erlaubt, solange kein tieferer Eingriff in die Fassade damit einher geht. Bohrlöcher in der Wand sind aber kein Problem.“

Zugluftstopper und Dichtungsband halten die Wärme in der Wohnung
Um die Wärme in der Wohnung bzw. im warmen Raum zu halten, können Wohnungseigentümer außerdem Fensterritzen bzw. Türspalten verschließen. Dafür können sogenannte Zugluftstopper oder auch Wärmefänger verwendet bzw. können Dichtungsbänder angebracht werden. 
„Das macht immer dann Sinn, wenn die Wohnungstüren bzw. Fenster nicht ausgetauscht werden können“, so Michael Nack. „Ein Beschluss ist für solche kleinen Maßnahmen in der Regel nicht nötig.“ 

Fensterfolie als Ersatz für Fenstertausch
Falls der Austausch der Fenster nicht schnell umsetzbar ist, können eilige Wohnungseigentümer sogenannte Fensterfolien verwenden. Sie sind leicht am Fensterrahmen anzubringen und hinterlassen bei der Wiederabnahme keine Rückstände. Diese Isolierfolien bilden ein Luftpolster zwischen Glas und Folie und wirken somit wie eine zweite Fensterscheibe. Gerade bei denkmalgeschützten Häuser mit alten Fenstern kann das kurzfristig helfen.   

Steckersolargerät - wenn die Sonne richtig steht 
Steckerfertige Solargeräte sind für diejenigen eine Option, die auf ihrem Balkon oder ihrer Terrasse einen guten Sonnenplatz haben und dieser Platz auch nicht von anderen Häusern einen großen Teil des Tages verschattet wird. Es gibt im Vorfeld allerdings einige Punkte zu beachten: So muss die richtige Steckdose vorhanden sein, das Gerät muss beim Netzbetreiber angemeldet werden, auf die Qualität des Gerätes muss geachtet werden und die Elektrik des Gebäudes muss es verkraften können. „Bezüglich des Beschlusses gilt, nur wenn für das Anbringen des Stecker-Solargeräts Substanz-Eingriffe am Gemeinschaftseigentum (z.B. an der Balkonbrüstung) notwendig sind, ist die Zustimmung der WEG im Rahmen eines Mehrheitsbeschlusses der Eigentümerversammlung erforderlich. Sonst nicht“, sagt Michael Nack. 

Fazit: Einige Maßnahmen zu weniger Strom- und Gasverbrauch lassen sich sehr gut im Alleingang in Angriff nehmen. Allerdings sind dies meist kurzfristige Lösungen. Deshalb sollten Wohnungseigentümer sich langfristig mit der WEG zu Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen Gedanken machen. 

siehe auch:  https://www.wohnen-im-eigentum.de