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Beim sommerlichen Wärmeschutz auf Außenjalousien setzen

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Wohnen im Eigentum gibt Tipps zum Energiesparen und für mehr Wohnkomfort im Sommer

Bei Gebäuden gewinnt der Wärmeschutz im Sommer aufgrund häufigerer Hitzeperioden und steigender Komfortansprüche immer mehr an Bedeutung. Dem tragen auch die Anforderungen der derzeit geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) Rechnung. Sommerlicher Wärmeschutz soll Ventilatoren und vor allem Klimaanlagen arbeitslos machen und damit erheblich zum Energiesparen beitragen. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin. Wichtig ist, dass Eigenheim- und Wohnungsbesitzer auf wirkungsvolle Maßnahmen setzen: Innenjalousien, Rollos und Gardinen bringen nicht den gewünschten Effekt und gelten im Neubaubereich auch nicht als Maßnahmen für den sommerlichen Wärmeschutz.

Wärmefallen vermeiden

„Ein Innenrollo am Fenster ist wie eine Wärmefalle“, erklärt WiE-Architektin Birgit Thielmann. „Der überwiegende Anteil der Sonnenstrahlen ist kurzwellig und gelangt daher fast ungehindert durch die Glasscheiben. Dort werden die Sonnenstrahlen von Gegenständen absorbiert, zum Beispiel vom Rollo, und in Wärmestrahlen umgewandelt. Diese aber sind langwellig, können das Fensterglas nicht mehr durchdringen und bleiben somit als Wärme im Raum.“ Besonders bei älteren Fenstern mit schlechten Wärmeschutzwerten heizt sich der Raum also trotz eines Innenrollos auf. Rollläden, Markisen oder außen angebrachte Jalousien schützen hingegen wirksam, denn Sonnenstrahlen und Wärme kommen somit erst gar nicht ins Haus.

Der beschriebene Effekt einer Wärmefalle tritt auch bei Terrassenüberdachungen auf. Wenn die Markise unterhalb des Glasdaches montiert ist, heizt sich die Luft unter dem Dach stärker auf. Eine Markise über dem Glasdach sorgt dagegen für ein angenehmeres Klima ohne Hitzestau auf der Terrasse.
Sonnenschutzgläser (mit reflektierender Beschichtung auf der Innenseite des Außenglases) mögen im Sommer angenehm sein. Sie haben aber den Nachteil, dass damit die „kostenlose“ Energie der Sonne in den kühleren Jahreszeiten ungenutzt bleibt, also nicht zur Raumerwärmung beiträgt.

Energieeinsparverordnung beachten

Wer gerade einen Neubau plant, muss gemäß den Anforderungen der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) und der DIN 4108 nachweisen, dass ein ausreichender sommerlicher Wärmeschutz besteht. Das gilt auch für die energetische Sanierung im Bestand, sofern ein Anbau/Ausbau mit einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern geplant wird.
Der Nachweis entfällt jedoch im Ein- oder Zweifamilienhaus, wenn es Rollläden oder einen gleichwertigen sommerlichen Wärmeschutz gibt. Thielmann: „Wer eine größere Investition plant, sollte sich unbedingt von seinem Architekten oder von einem qualifizierten Fachbetrieb beraten lassen, um die oben beschriebenen, kontraproduktiven Nebenwirkungen zu vermeiden.“ Sommerlicher Wärmeschutz wird zum Beispiel durch bauliche Verschattung (Anordnung der Baukörper, Dachüberstände etc.), gute Wärmedämmung der Außenwände und Sonnenschutz vor den Fenstern erreicht. Mitglieder von Wohnen im Eigentum können zur Sichtung ihrer Möglichkeiten eine Vor-Ort-Bauberatung in Anspruch nehmen.

siehe auch: https://www.wohnen-im-eigentum.de