News Forum

Eichfristen für Wasserzähler deutlich verlängern!

Achtung: Dieser Artikel bereits mehrere Monate alt und ggf. nicht mehr aktuell.

Wohnen im Eigentum: Kosten und Elektroschrott sparen durch eine weitergehende Änderung der Mess- und Eichverordnung 

Die Eichfristen für Warmwasserzähler sollen von jetzt fünf auf nur sechs Jahre verlängert werden. Das geht aus dem Referentenentwurf für die Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (3. ÄndVOMessEV) hervor, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 12.01.2021 vorgelegt hat. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum fordert, die Fristen noch weiter darüber hinaus auf 10 bis 15 Jahre zu verlängern. Damit könnte ein enormes Kosteneinsparungs- und Müllvermeidungs-Potenzial erschlossen werden.

Durch die Änderung der Mess- und Eichverordnung soll es zu einem Gleichlauf der Fristen von Kalt- und Warmwasserzählern kommen. Bisher laufen die Eichfristen unterschiedlich lang: für Kaltwasserzähler liegen sie bei 6 Jahren, für Warmwasserzähler bei 5 Jahren. In der Praxis werden beide Zähler jedoch meist gleichzeitig ausgetauscht, damit Eigentümer oder Mieter nur an einem Tag auf den Dienstleister warten müssen. Die Leistung wird dann auch günstiger, da Fahrtkosten der Dienstleister eingespart werden. Insofern ist ein Gleichlauf der Fristen durchaus sinnvoll.

Allerdings ist ein Zähleraustausch auch nach sechs Jahren technisch noch nicht notwendig. 95 % der Wasserzähler arbeiten auch nach Ablauf der bisherigen Eichfristen innerhalb der eichrechtlich zulässigen Toleranzwerte. Die Zähler sind je nach Bauart für eine Nutzungsdauer von 15 Jahren (Flügelradzähler) oder sogar 20 Jahre (Ultraschallzähler) ausgelegt. Deshalb bleibt die beabsichtigte Änderung der Mess- und Eichverordnung weiter hinter dem wirtschaftlich Sinnvollen und dem Stand der Technik zurück. Eine nachvollziehbare Begründung gibt es dafür nicht. 

Setzt sich der Referentenentwurf durch, würde in Deutschland nach wie vor für Wasserzähler die „strengste“ Eichvorschrift innerhalb der EU gelten. Zum Vergleich: In Frankreich beträgt sie für Kaltwasserzähler 15 Jahre, in Belgien 16 Jahre. In Spanien und Portugal werden im Schnitt erst nach 23 Jahren die Zähler ausgetauscht. Nach einer Schätzung des Hamburg Instituts aus 2017 gibt es in Deutschland ca. 62 Millionen Wasserzähler, davon ca. die Hälfte Wohnungswasserzähler (https://www.hamburg-institut.com/images/pdf/studien/170508-GdW-Wasserzaehlerstudie.pdf). Eine Verlängerung der Eichfristen würde also zu einer deutlichen Einsparung von Kosten führen und dazu beitragen, erheblichen Elektroschrott einzusparen. Dies ist auch vor dem Hintergrund vertretbar, dass die beim üblichen Verbrauch in Wohnungen durch Messfehler entstehenden Belastungen bis auf wenige Ausreißer unter den Kosten des Einbaus neuer Zähler liegen. 

„Für die Haus- und Wohnungseigentümer ist die derzeit kurze Lebensdauer der Warmwasserzähler nicht nachvollziehbar,“ sagt Michael Nack, Rechtsreferent von Wohnen im Eigentum. „Sie sehen nicht ein, warum sie ohne Nutzen oder Effekt hohe Kosten für den unnötig häufigen Zählerwechsel zahlen müssen. Angesichts der allgemeinen Diskussion zur Müllvermeidung ist der Austausch und die Entsorgung noch funktionierender Wasserzähler in keiner Weise nachvollziehbar.“ Nach der Auffassung von WiE sowie anderen Verbänden ist die Verlängerung der Eichfrist auf 10 – 15 Jahre und damit dieser Austauschturnus für die Zähler wirtschaftlich sinnvoll. WiE fordert, eine entsprechende Änderung in das neue Gesetze aufzunehmen. 

siehe auch: https://www.wohnen-im-eigentum.de