Eine Brücke zur rein virtuellen Eigentümerversammlung
Neu: Übergangslösung mit zusätzlicher Präsenz-Eigentümerversammlung bis 2028 / Evaluation des Gesetzes in 2027
Der Deutsche Bundestag wird voraussichtlich am heutigen Donnerstag, 4. Juli 2024, beschließen, dass die Wohnungseigentümerversammlung künftig auch rein virtuell stattfinden kann, wenn ¾ der vertretenen Eigentümer*innen in der Eigentümerversammlung dies beschließen. Allerdings muss bis einschließlich 2028 immer auch noch eine zusätzliche Präsenzversammlung durchgeführt werden, es sei denn, alle in der Eigentümerversammlung vertretenen Wohnungseigentümer*innen wollen nur die reine Online-Versammlung. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) sieht in dieser Gesetzesänderung eine Digitalisierung in maßvollen Schritten und setzt auf die Evaluation und Befragung der Wohnungseigentümer in 2027.
Die Eigentümerversammlung ist das Beschlussorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. In ihr werden wichtige Entscheidungen gefällt. Die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes sieht nun vor, dass Wohnungseigentümer eine rein virtuelle Eigentümerversammlung für die Dauer von 3 Jahren beschließen können, wenn ¾ der anwesenden und vertretenen Wohnungseigentümer zustimmen. Allerdings soll eine zusätzlich durchzuführende Präsenzversammlung sicherstellen, dass bei der Einführung einer virtuellen Eigentümerversammlung diejenigen nicht ausgeschlossen werden, die nur vor Ort teilnehmen können oder wollen. Nur wenn alle in der Eigentümerversammlung vertretenen Wohnungseigentümer*innen sich einstimmig gegen die Präsenzversammlung entscheiden, kann auf sie verzichtet werden.
„Um die Einführung der rein virtuellen Eigentümerversammlung mit einem einfachen, einem dreiviertel oder einstimmigen Beschluss ohne zusätzliche Präsenzversammlung hatte es lang kontroverse Diskussionen und unterschiedliche Auffassungen gegeben“, erklärt WiE-Vorständin Gabriele Heinrich. Wohnen im Eigentum (WiE) und weitere Verbände hatten unter anderem in der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages auf die Gefahr hingewiesen, dass ältere oder technikferne Eigentümer*innen benachteiligt werden könnten. Zudem biete eine Eigentümerversammlung vor Ort ganz andere Möglichkeiten des Austausches. „Die nun gefundene Übergangslösung mit der zusätzlichen Präsenzversammlung ist eine Abwägung zwischen dem Wunsch nach schneller Digitalisierung der Eigentümerversammlung und den vorgebrachten Bedenken, sich generell von Vor-Ort-Veranstaltungen zu verabschieden.“
Wohnen im Eigentum empfiehlt weiterhin die hybride Versammlung
„Diese Übergangslösung wird in der Praxis sicherlich oft als hybride Versammlung (= Präsenzveranstaltung mit Online-Zuschaltung) umgesetzt werden. Denn welche Verwaltung wird und will zeitnah zwei Eigentümerversammlungen durchführen?", so Heinrich.
Wohnen im Eigentum setzt sich weiterhin für die hybride Eigentümerversammlung als inklusives Versammlungsformat ein. „Die virtuellen Versammlungen während der Corona-Zeit waren häufig keine Glanzlichter für den Willensbildungsprozess unter den Wohnungseigentümer*innen und somit keine Vorbilder.“ Die hybride Versammlung vereine hingegen die Interessen aller Teilnehmenden, sei bereits in vielen gesellschaftlichen Bereichen eingeführt und gewinne zunehmend an Bedeutung.
Gesetz in der Testphase – Evaluation in 2027
Die Praxistauglichkeit dieser Gesetzesänderung soll geprüft und 2027 evaluiert werden. „In der Gesetzesbegründung wird gleich viermal auf die Evaluation des Wohnungseigentumsgesetzes hingewiesen, die 2027 stattfinden soll“, so Heinrich. Das Ergebnis der Evaluation soll gegebenenfalls wieder zu einer Gesetzesänderung führen. Deshalb fordert WiE schon jetzt, dass bei der Evaluation auch die Wohnungseigentümer*innen selbst über eine direkte Befragung oder – noch besser - im Rahmen eines Partizipationsverfahrens beteiligt werden. „Wir als Verbraucherverband mit direktem Draht zu den Wohnungseigentümer*innen können das Bundesjustizministerium dabei gerne unterstützen“, so Heinrich. Auf jeden Fall gilt: „WiE wird die Entwicklung der Eigentümerversammlungen im Auge behalten“, so Heinrich „Uns ist es wichtig, dass alle Wohnungseigentümer die Chance erhalten, das für sie und ihre WEG richtige Versammlungsformat frei zu wählen. Dass ihnen also nichts aufgedrängt wird.“
siehe auch: https://www.wohnen-im-eigentum.de