WiE-Umfrage: 89 Prozent der Wohnungseigentümer fordern Beibehaltung oder Ausweitung der Weiterbildungspflicht für Verwalter
Die Bundesregierung plant im Rahmen einer Entbürokratisierungsoffensive, die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Makler abzuschaffen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt zwar das Ziel der Entbürokratisierung, lehnt die Abschaffung der Weiterbildungspflicht insbesondere für Verwalter aber entschieden ab. WiE hat jetzt in einer bundesweiten Online-Umfrage untersucht, wie Wohnungseigentümer, die in aller Regel die Konsequenzen einer unzureichenden Verwalterqualifikation tragen, dazu stehen. 84 Prozent gehen davon aus, dass die Abschaffung negative Folgen für Wohnungseigentümergemeinschaften haben würde. Der Großteil der Befragten – 89 Prozent – ist zudem der Ansicht, dass die Weiterbildungspflicht beibehalten werden sollte.
Eine gute Qualifikation der Verwalter ist für Wohnungseigentümer essenziell. Die Frage, ob die Verwaltung fachlich fundierte Entscheidungen trifft, gut organisiert und informiert ist, trifft Wohnungseigentümergemeinschaften nämlich unmittelbar. Wohnen im Eigentum hat im Zeitraum vom 12. Dezember 2025 bis zum 07. Januar 2026 eine Online-Umfrage unter Wohnungseigentümern durchgeführt, um deren Sicht auf das Thema Verwalterqualifikation und die geplante Abschaffung der Weiterbildungspflicht zu ermitteln. 1.762 Eigentümer haben daran teilgenommen – sie dürften für rund 71.000 Wohneinheiten stehen.
WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller: „Weiterbildungspflicht ist ein Garant für die kontinuierliche Qualität der Verwaltungsleistungen“
Die Ergebnisse sind eindeutig: 89 Prozent der Befragten sehen die Weiterbildungspflicht als wichtige Voraussetzung für die Qualität der Arbeit von Verwaltern und fordern, dass die Pflicht entweder beibehalten oder sogar ausgeweitet wird. Nur 6 Prozent halten die Abschaffung der Pflicht für sinnvoll. „Die Wohnungseigentümer stützen unsere Einschätzung, dass die Weiterbildungspflicht ein Garant für die kontinuierliche Qualität der Verwaltungsleistungen ist“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin von Wohnen im Eigentum. 84 Prozent der Umfrageteilnehmer gehen davon aus, dass eine Streichung der Weiterbildungspflicht negative Folgen für ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hätte. Am stärksten befürchtet werden rechtliche Unsicherheiten, ein genereller Qualitätsverlust, mangelnde Unterstützung bei baulichen Maßnahmen sowie finanzielle Nachteile inklusive Vermögensschäden.
Die Argumentation der Bundesregierung, dass sich die Verwalter nach Abschaffung der Pflicht freiwillig in gleichem Umfang weiterbilden würden, teilt nur ein Bruchteil der Befragten (18 Prozent) – 45 Prozent gehen nicht davon aus, dass Verwalter sich auch ohne Pflicht in gleichem Umfang weiterbilden werden. „Wir fühlen uns bestätigt, dass die eher realitätsferne Einschätzung der Regierung hier nicht zur Grundlage einer gesetzgeberischen Entscheidung gemacht werden darf, die zum Teil gravierende Konsequenzen für Wohnungseigentümer haben wird“, kritisiert Dr. Sandra von Möller.
Mehr als jeder dritte Wohnungseigentümer gibt an, dass ihrer WEG seit Einführung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht 2018 schon einmal ein Schaden durch fehlerhaftes Verwaltungshandeln entstanden ist. Insgesamt summieren sich die genannten Schäden auf rund 17 Millionen Euro. „Die Abschaffung der Weiterbildungspflicht würde die bestehenden Risiken für Wohnungseigentümer weiter verschärfen“, warnt Dr. Sandra von Möller. „Wer an dieser Stelle dereguliert, nimmt bewusst in Kauf, dass Eigentümer für Fehlentscheidungen anderer zahlen.“
Ziel muss eine flächendeckend gute Qualität der Verwaltungsleistungen sein
Mehr als jeder dritte Eigentümer schätzt die Qualifikation der eigenen Verwaltung laut Umfrage als unzureichend ein – obwohl sogar ein Drittel derjenigen, welche diese Einschätzung abgeben, eine zertifizierte Verwaltung hat. Dies zeigt, dass die reine Zertifizierung nicht ausreichend ist, um die Qualifikation zu erhalten. „Die Zertifizierungsprüfung ist eine Momentaufnahme, sie ersetzt aber keine kontinuierliche Weiterbildung. Diese ist deshalb so wichtig, weil sich in diesem Bereich ständig Neuerungen durch Rechtsprechung und Gesetzesänderungen ergeben“, sagt Dr. Sandra von Möller. 59 Prozent der befragten Wohnungseigentümer sehen eine einmalige Zertifizierung nur in Verbindung mit einer gesetzlichen Weiterbildungspflicht als ausreichend für die dauerhafte Qualität der Arbeit von WEG-Verwaltern an. Mehr als die Hälfte der Befragten (54 Prozent) wird von einem Verwalter betreut, die zertifiziert ist oder eine vergleichbare Qualifikation aufweist. Ein signifikanter Anteil der Eigentümer (35 Prozent) kann nicht beurteilen, ob der eigene Verwalter zertifiziert ist oder nicht.
Angenommene Kosteneinsparung der Abschaffung wesentlich kleiner als angenommen
Das Argument des Bürokratieabbaus, welches die Bundesregierung anführt, ist aus Sicht von WiE nicht stichhaltig. Laut Regierung seien angeblich Einsparungen von insgesamt 47.640 000 Euro durch die Abschaffung der Fortbildungspflichten möglich. Davon sind 47.616.000 Euro als reine Fortbildungskosten angegeben, die Makler und Verwalter einsparen könnten, wenn sie sich nicht mehr fortbildeten. WiE kritisiert: Es ist widersprüchlich, wenn die Regierung in der Gesetzesbegründung einerseits auf freiwillige Weiterbildung setzt und gleichzeitig mit angeblich eingesparten Fortbildungskosten argumentiert. Allenfalls die Kosten, welche den Unternehmen bei der Dokumentation und beim Nachweisen gegenüber der Behörde bei Stichproben anfallen, könnten eingespart werden – das wären laut Gesetzesbegründung lediglich 9.000 Euro für die Wirtschaft und 15.000 Euro für die Gewerbeämter. „Der tatsächliche Nutzen für die Wirtschaft ist marginal – das Schadensrisiko für Wohnungseigentümer enorm“, sagt Dr. Sandra von Möller.
Wohnen im Eigentum (WiE) fordert daher, die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter nicht nur zu erhalten, sondern den Umfang sinnvoll zu erhöhen. Auch der Rechtsausschuss des Bundesrates hatte vor kurzem angeregt, in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Weiterbildungspflicht zumindest für Wohnimmobilienverwalter erhalten bleiben sollte. „Weiterbildung ist kein Bürokratiehemmnis, sondern ein Mindestschutz für Eigentümer, die ihre oft existenziellen Vermögenswerte der Verwaltung anvertrauen“, sagt Dr. Sandra von Möller. Der Bundestag wird sich voraussichtlich in Kürze mit dem Vorhaben befassen.
Details zu den Umfrageergebnissen finden Sie hier als pdf.