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Nur Klein-Klein für Wohnungseigentümergemeinschaften

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Bundesklimaschutzministerium (BMWK) zeigt bisher keine Strategie für WEGs auf, obwohl  großer Handlungsbedarf / WiE fordert Rechtsanspruch auf alle PV-Anlagen auf WEG-Dächern / WEGs müssen Selbstversorgern gleichgestellt werden können 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 10. März den Entwurf einer Photovoltaik (PV)-Strategie veröffentlicht, mit der der Ausbau der Solarenergie in Deutschland beschleunigt werden soll.  Nach erster Sichtung der PV-Strategie stellt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum fest, dass die Wohnungseigentümer und ihre Gemeinschaften (WEGs) immer noch zu wenig Beachtung und Berücksichtigung finden. Es fehlt ein Konzept speziell für die Besonderheiten in WEGs. WiE fordert außerdem die Aufnahme von PV-Dachanlagen als sogenannte privilegierte Maßnahmen ins Wohnungseigentumsgesetz (WEGesetz) und die Möglichkeit der Anerkennung stromerzeugender WEGs als Selbstversorger, um sie von bürokratischen Vorgaben zu entlasten. 

Ohne Beteiligung der Wohnungseigentümer wird es keine Klima- und Energiewende geben, gibt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) zu bedenken. Allein schon angesichts der großen Anzahl an Eigentumswohnungen: dies sind ca. 25 % aller Wohnungen in Deutschland, konkret 10 Mio. Wohnungen. Trotzdem kommen die Wohnungseigentümer in der neuen BMWK- Photovoltaik-Strategie wieder zur kurz, stellt WiE fest. Denn konkret wird nur die Aufnahme von Steckersolaranlagen ins Wohnungseigentumsgesetz angestrebt, weiter nichts. „Die PV-Strategie bleibt hier konzeptlos und unengagiert. Für uns als Verbraucherschutzverband, der sich intensiv und aktiv für einen einfachen Einsatz von PV-Anlagen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) einsetzt, geht dieses Strategiepapier an den Wohnungseigentümern vorbei.“ erklärt Gabriele Heinrich, Vorständin von Wohnen im Eigentum. WiE fordert mindestens: 

Ein Konzept, zugeschnitten auf die systembedingten und strukturellen Besonderheiten von WEGs.
Die hier vom BMWK vorgelegte Strategie zeigt immer noch keinen Weg auf, wie WEGs unterschiedlicher Größe – von 2 bis mehr als 1.000 Wohnungen - erneuerbare Energien im großen Umfang in ihren Wohnanlagen nutzen können. Verfahrensschritte für WEGs - Vereinfachungen, Organisationshilfen und Beratungsangebote - fehlen in der PV-Strategie des BMWK. 

Ein Rechtsanspruch auf Installation von PV-Dachanlagen ist ins WEGesetz aufzunehmen
Um PV-Anlagen in WEGs zum Einsatz zu bringen, sind für engagierte Wohnungseigentümer schwierige Organisationsleistungen erforderlich: Das Wohnungseigentumsgesetz fordert von ihnen ein rechtskonformes, aufwendiges Vorgehen und eine intensive Überzeugungsarbeit bei den Miteigentümern. Kommt dann in der einmal im Jahr stattfindenden Eigentümerversammlung trotzdem keine Mehrheit zustande, scheitern die Projekte. 
„Wir fordern deshalb, dass Wohnungseigentümer künftig einen Rechtsanspruch auf die Installation von PV-Dachanlagen haben, und nicht nur, wie in der PV-Strategie bisher vorgesehen, auf Stecker-Solargeräte für den Balkon“, macht Gabriele Heinrich deutlich. Wohnungseigentumsrechtlich wäre das zu lösen, indem das Bundesjustizministerium grundsätzlich PV-Dachanlagen, Solarthermieanlagen und Solar-Steckermodule in den Katalog der privilegierten Maßnahmen ins Wohnungseigentumsgesetz (§ 20 WEGesetz) aufnimmt. Dann können die anderen Miteigentümer diese Vorhaben in Zukunft nicht ablehnen, sondern nur noch über die Aus- und Durchführung der Installation entscheiden.  

Mit dem Selbstversorger-Status für WEGs bürokratische und steuerliche Hürden abbauen
WiE fordert ebenfalls seit einem Jahr, dass WEGs rechtlich und steuerlich als Eigenversorger anerkannt werden, wenn sie autark sein wollen, indem sie Strom in der Wohnanlage selbst erzeugen und in den Wohnungen verbrauchen wollen. Dafür ist es erforderlich, dass gesetzlich eine Personenidentität zwischen der WEG und den Strom nutzenden Bewohnern geschaffen wird. Bisher gilt: Da Wohnungseigentümer natürliche Personen und nicht identisch mit der rechtsfähigen  Wohnungseigentümergemeinschaft sind, hat dies zur Folge, dass WEGs aufwendige Genehmigungsverfahren durchlaufen, steuerliche Belastungen tragen und gesonderte Verträge mit den Wohnungsnutzern abschließen müssen, wenn sie selbst produzierten Strom an ihre Bewohner weitergeben wollen.
„Der organisatorische, finanzielle und bürokratische Aufwand hat eine abschreckende Wirkung auf die WEGs. Wenn Entbürokratisierung und Weiterentwicklung das Ziel der neuen PV-Strategie sein sollen, wäre die Personenidentität zwischen WEG und Bewohnern ein möglicher Weg für eine autarke, dezentrale PV-Lösung“, macht Heinrich deutlich. 

Wohnen im Eigentum wird noch eine detaillierte Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie des BMWK abgeben. 

siehe auch: https://www.wohnen-im-eigentum.de