Wohngebäudeversicherung übernimmt unter Umständen Kosten für Umsiedlung
Wohnen im Eigentum empfiehlt: Wohnungseigentümer sollten ihren Versicherungsschutz prüfen
Wer ein Wespennest auf dem Balkon, am Haus oder im Garten entdeckt, darf es keinesfalls eigenmächtig, ohne Genehmigung, entfernen oder umsiedeln, denn Wespen stehen unter Naturschutz. Stattdessen sollte man sich Rat von einem Experten holen. Empfiehlt dieser eine Umsiedlung oder Entfernung des Nestes, sollten Wohnungseigentümer prüfen, ob die Wohngebäudeversicherung der WEG die Kosten hierfür übernimmt. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin.
Wespen sind als wild lebende Tiere nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Das heißt, sie dürfen nicht ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden, auch ihr Nest darf nicht beeinträchtigt oder zerstört werden. Zudem stehen bestimmte Wespenarten, unter anderem die Hornisse, unter einem besonderen Schutz. Wer selbst Hand anlegt und ein Nest zerstört oder umsiedelt, riskiert ein hohes Bußgeld.
Welches Vorgehen ratsam ist, kann ein Experte am besten beurteilen – dies hängt unter anderem davon ab, um welche Wespenart es sich handelt, an welcher Stelle sich das Nest befindet (zum Beispiel am Hauseingang oder Balkon) und ob Bewohner*innen im Haus eine Allergie gegen Wespengift haben.
Genehmigung muss vorliegen
Nicht immer muss ein Wespennest von einem professionellen Schädlingsbekämpfer zerstört werden. Naturschutzorganisationen und Imker bieten in der Regel auch eine Umsiedlung an – diese Alternative ist nicht nur tiergerecht, sondern meist auch kostengünstiger. Sowohl die Entfernung als auch die Umsiedlung eines Wespennestes müssen zunächst bei der zuständigen Behörde (entweder die örtliche Naturschutzbehörde, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt) beantragt und von dieser genehmigt werden. Eine Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn von dem Wespennest eine Gefahr für Menschen ausgeht – und das muss stets im Einzelfall beurteilt werden.
Häufig kann man auch einfach bis zum Herbst warten, bis das Volk nach Frostnächten gestorben ist – vorausgesetzt die Stelle lässt es zu. Danach kann das Nest dann gefahrlos entfernt werden.
Versicherungsunterlagen prüfen
„Wohnungseigentümer sollten einen Blick in ihre Versicherungsunterlagen werfen, wenn man um eine Umsiedlung oder Entfernung nicht herumkommt“, rät Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE), „denn möglicherweise deckt die Wohngebäudeversicherung ihrer Eigentümergemeinschaft die Kosten ab.“ Liegen die Versicherungsunterlagen nicht vor, sollten sich Wohnungseigentümer*innen an die Verwaltung der Wohnungseigentumsanlage wenden und diesen Punkt sowie das weitere Vorgehen erfragen.
Erweiterung des Versicherungsschutzes sinnvoll?
Manche Versicherungen bieten im Rahmen von Haus- und Wohnungsschutzbriefen als Ergänzung zur Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung die Übernahme der Kosten bei einer fachgerechten Entfernung bzw. Umsiedlung eines Wespen-, Bienen- oder Hornissennestes an.
Die Kosten für eine Umsiedlung liegen in der Regel zwischen 100 und 150 Euro (Quelle: Verbraucherzentralen), die Kosten für eine Entfernung liegen meist höher und sind u.a. abhängig von der Erreichbarkeit des Nestes.
„Haben Wohnungseigentümergemeinschaften regelmäßig mit Wespen-, Bienen oder Hornissennestern zu kämpfen, kann es sinnvoll sein, möglicherweise über diese Erweiterung des Versicherungsschutzes nachzudenken“, sagt Michael Nack, Rechtsreferent bei Wohnen im Eigentum. Allerdings gelte es dann, zunächst genau die Details und Versicherungsbedingungen zu klären, bevor die Wohnungseigentümergemeinschaft die Verwaltung mit der Erweiterung der Versicherung per Beschluss beauftragt.
siehe auch: www.wohnen-im-eigentum.de