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Zeit für Belange von Wohnungseigentümern nutzen

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Verzögerungen bei GEG-Novelle

WiE fordert mehr Fokus auf Wohnungseigentum in GEG-Novelle / Verbindlicher Umstellungsplan für Wohnungseigentümergemeinschaften / Verwaltungen in die Pflicht nehmen

Die erneute Verzögerung bei der GEG-Novelle sorgt bei Verbrauchern für Unsicherheit. Das Gesetz wird diese Woche nicht, wie geplant, im Bundestag beraten. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) plädiert dafür, die Zeit zu nutzen, um die Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) stärker in den Blick zu nehmen. WiE fordert ein konsequenteres Vorgehen und konkrete Verbesserungen für WEGs – für den Klimaschutz und den Verbraucherschutz.

„Eigentümer brauchen Gewissheit und einen konkreten zeitlichen Fahrplan, was sie wann umsetzen sollen und wie. Dazu brauchen sie ein Gesetz mit klaren Vorgaben und Fristen“, sagt Michael Nack, Rechtsreferent bei Wohnen im Eigentum. Der wichtigste und erste Schritt auf dem Weg zu einer Heizung mit 65 % EE Vorgabe für Wohnungseigentümergemeinschaften ist, dass ein verbindlicher Umstellungsplan entwickelt und gesetzlich verankert wird. „Kein Verbraucher soll durch die Umstellung in existenzgefährdende Situationen gebracht werden. Deshalb müssen die Wohnungseigentümergemeinschaften angehalten werden, rechtzeitig Rücklagen zu bilden und Pläne zu entwickeln – Vorsorge ist auch Verbraucherschutz.“

Zudem sollen die Verwaltungen im Gesetz in die Pflicht genommen werden. „Es ist ihre Aufgabe, die Wärmewende in den Wohnungseigentümergemeinschaften umzusetzen“, so Nack. Die Steuerungsmöglichkeiten der einzelnen Wohnungseigentümer sind zu gering, deshalb muss die Verantwortung gesetzlich an die Verwaltungen adressiert werden.

Außerdem müssen Härtefall- und Ausnahmeregelungen wie bei den über 80-Jährigen entweder gestrichen werden oder sie müssen auch in Wohnungseigentümergemeinschaften umsetzbar sein. Es muss eine Lösung für WEGs und ihre 80jährigen Miteigentümer gefunden werden, wenn die Heizungsanlage zentralisiert werden muss.

Alle Forderungen von WiE an ein neues GEG sind:

  • Plan zur Umstellung und Rücklagenbildung einführen: Die Entwicklung eines Heizungs-Umstellungsplans nebst Kosten- und Finanzierungsplan und dessen Integration in einen verbindlichen mittel- und langfristigen Erhaltungs-, Sanierungs- und Finanzierungsplan ist einzuführen, damit Wohnungseigentümer rechtzeitig anfangen, Rücklagen zu bilden. Die Frist zur Einführung des Plans sollte 3 Jahre dauern und ab 2025 beginnen.
  • Verwaltung in die Pflicht nehmen: Die Verwaltung der WEG ist in die Pflicht zu nehmen. Sie ist per Gesetz die „handelnde Hand“ der WEG. Sie hat die Aufgabe, die Wärmewende in den WEGs umzusetzen – auf der Grundlage der Beschlüsse der WEGs. Die Steuerungsmöglichkeiten der einzelnen Wohnungseigentümer sind zu gering und die Gestaltungsmöglichkeiten und -prozesse in den WEGs systembedingt langwierig und leicht ausbremsbar.
  • Verwalterlose WEGs handlungsfähig machen: In verwalterlosen WEGs müssen der Beiratsvorsitzende oder ein durch Beschluss ermächtigter Wohnungseigentümer gesetzlich eine Sonderermächtigung erhalten, um Vorbereitungsmaßnahmen zur Heizungsumstellung für die WEG bei Bedarf oder im Notfall selbständig – auf freiwilliger Basis durchführen zu können. Selbstverwaltende WEGs und WEGs, die zeitweise ohne Verwaltung dastehen, müssen handlungsfähig sein.
  • Verantwortlichkeiten klären: Ein Scheitern der Planung der Wärmenetzbetreiber darf nicht auf dem Rücken von Gebäude- und Wohnungseigentümern ausgetragen werden, die einen Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetzanschluss beantragt haben.
  • Willkürliche Altersregelung vermeiden: Angedachte soziale Schutzregelungen, dass Gebäudeeigentümer über 80 Jahren keine Heizungsanlagenumstellung mehr vornehmen müssen, sind in WEGs nicht umsetzbar und würden die Wohnungseigentümer gegenüber anderen Gebäudeeigentümern über 80 Jahre benachteiligen. Zugleich muss sichergestellt sein, dass in WEGs aber nicht junge gegen alte Eigentümer ausgespielt werden.
  • Umsetzung zeitlich flexibel gestalten: Differenzierte Ausnahmeregelungen bei der Umsetzungsfrist (z.B. nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen und entstehenden Kosten) sind zu entwickeln.
  • Einkommensschwache Wohnungseigentümer unterstützen: Für einkommensschwache Wohnungseigentümer sind Regelungen zu treffen, wie auch sie staatliche Unterstützung für die Heizungsumstellung erhalten können, damit sie nicht gegenüber anderen Gebäudeeigentümern benachteiligt sind.

Hier finden Sie die Stellungnahme von WiE zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes

Weitere Informationen: Eine Blitz-Umfrage von Wohnen im Eigentum (WiE) im letzten Jahr weist nach: Wohnungseigentümer haben es deutlich schwerer als Hauseigentümer, energetische Sanierungen auf den Weg zu bringen und umzusetzen. Hier finden Sie die Umfrageergebnisse