Bauwagen auf Steuobstwiese - ist das erlaubt?

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Quasimodo
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Bauwagen auf Steuobstwiese - ist das erlaubt?

Beitrag von Quasimodo »

Servus beisammen.

Ist zwar keine "Häuslesbauer-Frage", aber dafür von "allgemeiner Natur" :D

Ich bin seit ein paar Monaten stolzer Eigentümer einer Streuobstwiese, wo ich auch meine Brennholzreserve zum trocknen lagern möchte :D . Da noch reichlich Platz da ist, bin ich auf die Idee gekommen, dort auch einen (fahrbereiten) Bauwagen hin zu stellen. Es sind keinerlei Anschlüsse vorgesehen (Strom, Wasser, etc) und das Teil soll auch nicht bewohnt werden (vielleicht mal ne Nacht drin schlafen), sondern eher als Unterkunft für Pausen, bei Regen, zum essen... dienen. Die Bebauung der Wiese mit einem Gartenhäuschen, das Errichten eines Zaunes... ist gem. Flächennutzungsplan verboten. Daher die Idee mit der "Mobilie", da der Bauwagen ja fahrbereit bleiben würde 8) .

Jetzt das Problem: Beim Googeln habe ich höchst unterschiedliche Angaben zu diesem Thema gefunden. Manche sagen, falls der Wagen nicht alle paar Tage bewegt wird, ist er als "Gebäudeersatz" zu werten und es bedarf einer Genehmigung (Baugenehmigung) :cry: . Andere sagen, sofern das Teil 1 Mal p.a. bewegt wird und fahrbereit ist, gilt er als Mobilie und somit könne niemand etwas dagegen haben :D

Was gilt den nun? Hat jemand ne Ahnung dazu?

Gruß
Quasimodo
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Lupo
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Beitrag von Lupo »

moin quasi.
da sich hier, wie ueberall, selbst die geister der behoerden scheiden, ist es am besten bei der stadtverwaltung vorzusprechen und sich da GO oder NO-GO einzuholen.
viele scheuen den gang dahin um keine schlafenden hunde zu wecken.
das ist dumm, denn die staedte und gemeinden machen mind. 1 mal jaehrlich eine flurbegehung wo sie "missstaende" aufdecken und evtl. auch anzeigen.
ausweichartikel ist ein alter, fahrbereiter VW bulli oder aehnliches. kann man prima im wald mit rumfetzen und kann auch als unterkunft und schlafstaette dienen. :wink:
Ciao, Lupo (burning a Hase Delhi 124)
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Quasimodo
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Beitrag von Quasimodo »

Hi Lupo,

merci für die Antwort. Ich dachte schon, Du wärst "risentirsi" wegen der KOS-Mail-Korrespondenz (gleichwohl ich auf die beiden letzten Mail keine Antwort bekommen hab :cry: ).

Ja, hast Recht, ich werd mal auf dem Amt nachfragen. Wollte mich vorher nur ein wenig schlau machen und argumentativ munitionieren. Ich gehe nicht gern unvorbereitet in Gespräche, bei denen ich der Laie bin. :?

Vielleicht weiß ja noch jemand was interessantes zu diesem Thema.

Gruß
Quasimodo
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holzfaeller
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Beitrag von holzfaeller »

Glückwunsch zur Wiese!
Das mit dem Bauwagen sollte gehen, wenn der "ab und zu" bewegt wird. Bei Fragen ans Amt ganz vorsichtig argumentieren, damit nicht der Eindruck aufkommt, das könnte mehr sein oder mit der Zeit werden.
Also eher so, ob der zwischen den Holzmacheinsätzen auch "mal" da stehen bleiben darf......
Gruß
Arno
Steinzeit ist vorbei!
Gruß aus der Passivhausecke
Arno Kuschow / www.eco-casa.de
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Lupo
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Beitrag von Lupo »

holzfaeller hat geschrieben: Also eher so, ob der zwischen den Holzmacheinsätzen auch "mal" da stehen bleiben darf......
Gruß
Arno
da stimme ich arno voll und ganz zu....vooooorsiiiichtiiiiiich ans amt anschleichen. :wink:
Ciao, Lupo (burning a Hase Delhi 124)
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Quasimodo
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.

Beitrag von Quasimodo »

Hi zusammen,

nochmal merci für die Tipps.

Na, dann werde ich mal die Indianer-Mokassins aufziehen, auf den richtigen Wind warten, für den richtigen Stallgeruch sorgen und mich anpirschen 8) .

Mal schauen, was herauskommt :wink:

Gruß
Quasimodo
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Quasimodo
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Beitrag von Quasimodo »

Aaaaalso,

ich hab mich getraut und hab der Stadt einen Besuch abgestattet. Man war in der Tat recht hilfsbereit und freundlich zu mir :) . Das gewünschte Ergebnis konnte ich jedoch nicht erreichen.

Zwar kann man bei uns in der Ecke grundsätzlich ein sogenanntes "Geschirrhaus" von max. 20 Kubikmeter umbautem Raum (egal ob Bauwagen oder stehende Hütte) ohne Genehmigungsverfahren erstellen. Diese Hütte darf jedoch nur als "Geräteschuppen" und nicht als Aufenthaltsraum oder gar für Übernachtungen genutzt werden :cry: Bauwagen (auch wenn fahrbereit) und stehende Hütte werden dabei gleichgestellt.

Nun könnte man ja sagen: "Wo kein Kläger, da kein Richter" :!: Aber mein "Stückle" liegt außerdem in einem Naturschutzgebiet, in dem man trotz der o.g. Regelung für die Errichtung eines "Geschirrhauses" zusätzlich eine Genehmigung der Behörde für Landschaftsschutz benötigt. Und die geben eine solche Genehmigung an einen Einzelnen (also mich) höchstwahrscheinlich nicht, da sonst viele andere mit dem gleichen Anliegen kämen. Und es wird - wie Lupo schon schrieb - regelmäßig kontrolliert :!:

So what :cry: - war eh nur so ne Idee

Gruß
Quasimodo
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Lupo
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Beitrag von Lupo »

moin quasi.

schade! :cry:

koennte nun die variante "oller VW Bulli oder Ford Transit, bisschen ausbauen und als unterkunft nutzen" wieder auf den plan kommen? :wink:
Ciao, Lupo (burning a Hase Delhi 124)
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Quasimodo
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Beitrag von Quasimodo »

Lupo hat geschrieben:moin quasi.

schade! :cry:

koennte nun die variante "oller VW Bulli oder Ford Transit, bisschen ausbauen und als unterkunft nutzen" wieder auf den plan kommen? :wink:
Hi Lupo,

ja, ist als Alternative überlegenswert. Mal schauen, eilt ja nicht :wink:

So long
Quasimodo
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eisbaer
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Beitrag von eisbaer »

Nabend @all,

mein Schwager der wollte vor einigen Jahren auf seinem Grundstück auch zusätzlich zum Geräteschuppen noch eine Hütte aufstellen...
die einmal so als Spielhaus für die kinder sein sollte.. aber auch Geräte zusätzlich untergestellt werden...
bedingt dadurch das dass Spielhaus.. ein wenig grösser sein sollte... und er dafür Baugenemigung bräuchte...
naja wären dann wieder zusätzliche Kosten gewesen.

Er hat dann mal so ein wenig in die damalige Niedersächsische Bauordnung geblättert....
Tja und ist beim stöbern dann auf so ein Absatz gestossen...
ich weiss jetzt nicht den genauen Wortlaut:
war irgend was...
das man sehrwohl einen sogenannten Unterstand für Wanderer errichten darf :wink:
jedenfalls.. von der Grösse seiner Hütte.. würde es passen :wink:
bedingung war,
so meine ich.. das dieser Unterstand von... evtl. vorbeikommenden Wanderer die vor unwetter Zuflucht suchen.. oder in Not auch mal Übernachten müssten 8)
frei und unverschlossen zugänglich sein müsste...

tja so hat er keine Garten , Geräte und Spielhütte gebaut...
sondern einen Unterschlup für Wanderer angegeben :wink: :wink:

Ich muss dazu sagen... das wir nicht unbedingt eine Wandergegend sind :wink: ..
aber das ist dem Gesetzgeber egal.... :wink:
wenn man überlegt.. das im Hohem Norden... in Flensburg glaube ich... die irgend so eine bescheuerte Vorschrift bezüglich Seilbahnen haben ???

da kann dann auch der einfache Bürger mal.. solch Gesetze Spitzfindig nutzen...

also Quasi :wink:
deklarierst dein Bauwagen als Unterstand für Wanderer.. die im Naturschutzgebiet wandern wollen :D :roll:
Wem das Wasser bis zum Hals steht sollte nicht auch noch den Kopf hängen lassen.
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Reilinga
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Beitrag von Reilinga »

Eisbär - Respekt !!!

@Quasi: Hier noch ein Link ... gilt für unser BW-Ländle:
http://www.umwelt-online.de/regelwerk/b ... bw/bo6.htm

Ansonsten Ist die Frage, ob man ggf. auch folgendes baut, was wohl für Dich Quasi auch passen würde ...

"Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und ausschließlich zur Unterbringung von Ernteerzeugnissen oder Geräten oder zum vorübergehenden Schutz von Menschen und Tieren bestimmt sind, bis 70 m2 Grundfläche und einer mittleren Höhe von 5 m"

Das ist dann keine kleine Hütte mehr sondern (wenn man die Größe sieht) im Grund ein ganzes Haus !

Grundsätzlich bedeutet für mich diese "Verfahrensfreiheit", dass keine Bewilligung vom Amt benötigt wird. Die Frage ist jedoch wegen des Naturschutzgebietes, ob hier Besonderheiten bei der Errichtung gelten ... denn es steht ja auch dabei im §50 Abs.5: "Verfahrensfreie Vorhaben müssen ebenso wie genehmigungspflichtige Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. "

In jedem Fall eine mehr als gute Idee nochmal anzusetzen - wobei MEINE "Untere Baurechtsbehörde":
1. die Vorschrift nicht kennt (oder zumindest nicht kennen will)
und
2. nach dem lesen sagen würde, das geht trotzdem nicht, weil wir das nicht wollen :wink:
Ich hab da so meine Erfahrungen ... :twisted:

Gruß Reilinga
Ofen: Nibe 520T
Axt: Fiskars 2400
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Quasimodo
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Beitrag von Quasimodo »

Hallo Eisbär, hallo Reilinga,

da ist sie ja wieder, die fast grenzenlose Kreativität unserer Forumsteilnehmer. Ihr seid mir ja echte Filous 8). Vielen Dank für Eure Hinweise :D

Aber wie auch immer. Das mit der "Verfahrensfreiheit" bei der 70 m2 Lösung setzt einen "Land- oder Forstwirtschaftlichen" Betrieb (nichts Hobby-mäßiges) voraus. Und dazu kommt, wie Du, Reilinga, geschrieben hast, dass bei Naturschutzgebieten das zuständige Amt dennoch deren Erlaubnis erteilen muss, was diese in meinem Fall nicht tun werden (ich weiß von einer Reihe entsprechender Anfragen dort für Einfriedungen, Einzäunungen, Geräteschuppen... - wurde alles abgeschmettert :( ). Da zieht dann halt der von Dir genannte §50 Abs. 5 :evil: . Daher ja auch meine Ursprungsidee mit der "Mobilie" sprich "fahrbereitem" Bauwagen.

Aber die Ideen "Hütte für Wanderer" usw. sind wirklich prächtig :lol:

Danke nochmal.

LG
Quasimodo
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