Bauwagen auf Steuobstwiese - ist das erlaubt?
Verfasst: Mo 8. Jun 2009, 10:48
Servus beisammen.
Ist zwar keine "Häuslesbauer-Frage", aber dafür von "allgemeiner Natur"
Ich bin seit ein paar Monaten stolzer Eigentümer einer Streuobstwiese, wo ich auch meine Brennholzreserve zum trocknen lagern möchte . Da noch reichlich Platz da ist, bin ich auf die Idee gekommen, dort auch einen (fahrbereiten) Bauwagen hin zu stellen. Es sind keinerlei Anschlüsse vorgesehen (Strom, Wasser, etc) und das Teil soll auch nicht bewohnt werden (vielleicht mal ne Nacht drin schlafen), sondern eher als Unterkunft für Pausen, bei Regen, zum essen... dienen. Die Bebauung der Wiese mit einem Gartenhäuschen, das Errichten eines Zaunes... ist gem. Flächennutzungsplan verboten. Daher die Idee mit der "Mobilie", da der Bauwagen ja fahrbereit bleiben würde .
Jetzt das Problem: Beim Googeln habe ich höchst unterschiedliche Angaben zu diesem Thema gefunden. Manche sagen, falls der Wagen nicht alle paar Tage bewegt wird, ist er als "Gebäudeersatz" zu werten und es bedarf einer Genehmigung (Baugenehmigung) . Andere sagen, sofern das Teil 1 Mal p.a. bewegt wird und fahrbereit ist, gilt er als Mobilie und somit könne niemand etwas dagegen haben
Was gilt den nun? Hat jemand ne Ahnung dazu?
Gruß
Quasimodo
Ist zwar keine "Häuslesbauer-Frage", aber dafür von "allgemeiner Natur"
Ich bin seit ein paar Monaten stolzer Eigentümer einer Streuobstwiese, wo ich auch meine Brennholzreserve zum trocknen lagern möchte . Da noch reichlich Platz da ist, bin ich auf die Idee gekommen, dort auch einen (fahrbereiten) Bauwagen hin zu stellen. Es sind keinerlei Anschlüsse vorgesehen (Strom, Wasser, etc) und das Teil soll auch nicht bewohnt werden (vielleicht mal ne Nacht drin schlafen), sondern eher als Unterkunft für Pausen, bei Regen, zum essen... dienen. Die Bebauung der Wiese mit einem Gartenhäuschen, das Errichten eines Zaunes... ist gem. Flächennutzungsplan verboten. Daher die Idee mit der "Mobilie", da der Bauwagen ja fahrbereit bleiben würde .
Jetzt das Problem: Beim Googeln habe ich höchst unterschiedliche Angaben zu diesem Thema gefunden. Manche sagen, falls der Wagen nicht alle paar Tage bewegt wird, ist er als "Gebäudeersatz" zu werten und es bedarf einer Genehmigung (Baugenehmigung) . Andere sagen, sofern das Teil 1 Mal p.a. bewegt wird und fahrbereit ist, gilt er als Mobilie und somit könne niemand etwas dagegen haben
Was gilt den nun? Hat jemand ne Ahnung dazu?
Gruß
Quasimodo