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Ankündigung Gebäudeeinmessung nach Bauabschluss

Verfasst: Fr 2. Jul 2010, 12:09
von weberschorsch
Hallo Gemeinde,

aktuell habe ich wieder einmal Post vom "im Namen des Volkes" erhalten, man möchte mein Grundstück bzw. das darauf befindliche Haus einmessen.
Soweit so gut, nur in diesem steht auch, ich soll die Kosten in Höhe von ca. 700€ auch tragen.
Das finde ich etwas unverschämt und zu teuer.
Habt Ihr hierzu auch Erfarhungen oder Tipps um die Kosten zu senken?

Muß man dieses Vorgehen hinnehmen oder gibt es hierzu auch andere Entscheidungen odewr Möglichkeiten?

LG
Thomas :pfiff:

Re: Ankündigung Gebäudeeinmessung nach Bauabschluss

Verfasst: Fr 2. Jul 2010, 17:47
von Jenne
Hallo Thomas,

so weit wie ich weiß ist das nun mal leider so bei Neubau oder größeren Umbauten.
Du könntest aber auch, wenn es für dich günstiger wird, ein Vermessungsbüro beauftragen. Da die allerdings
auch ihre Gebührenordnung haben wird es schwer was günstigeres zu finden.
Wie war das mit Wettbewerb :ironie:

Re: Ankündigung Gebäudeeinmessung nach Bauabschluss

Verfasst: Mi 7. Jul 2010, 06:54
von Sailor1
Hallo Thomas,

das ist Gesetz und steht auch in den Baugenehmigungsunterlagen mit drin. Auch die Gebührenordnung ist gesetzlich verankert, da ist nix zu machen.

Und mal so nebenbei, wie sollten sonst aktuelle Lagepläne zu Stande kommen?

Re: Ankündigung Gebäudeeinmessung nach Bauabschluss

Verfasst: Mo 12. Jul 2010, 15:12
von weberschorsch
Halllo,

also das mit dem Gesetz ist halt so eine Sache.
Manches macht Sinn und manches macht oder ist Unsinn.

Der Bauplatz wurde vermessen bei der Ausschreibung des Baugrundes - "Parzellenvermessung".
Der Bauplatz wurde vermessen vor Baubeginn.
Nun wurde er nach Abschluß der Bauarbeiten nochmals vermessen.

Bei den beiden letzten malen - ebenso wo dass Haus steht.

Also wie groß mein Grund ist ist 3 mal festgehalten worden und wo mein Haus steht 2 mal.
Ich weiß das mein Haus auf meinem Grund und Boden steht, aber einen wirklichen nutzen, außer das man meine Tasche im Namen des Volkes lehrt eigentlich nicht.

Das Tehma Lagepläne würde ich Dir Recht geben - aber 3x vermessen?
Das SEHE ICH unter der Rubrik ABZOCKE (1,5h zum Vermessen nur 680Euro), wäre es vor Ausschreibung (Baugrund) und nach Fertigstellung vermessen worden - okay.


Freundliche Grüße
Thomas

Re: Ankündigung Gebäudeeinmessung nach Bauabschluss

Verfasst: Di 13. Jul 2010, 10:14
von Lupo
moin thomas.

aber am interessantesten waere es wenn nach 3 mal vermessen 3 versch. werte rausgekommen waeren, oder? :wink:

dann haetten die sich aber ganz schoen vermessen...oder ist das jetzt von mir vermessen? 8)

Re: Ankündigung Gebäudeeinmessung nach Bauabschluss

Verfasst: Mi 14. Jul 2010, 06:18
von Sailor1
Hallo Thomas,

vielleicht sollte ich das noch etwas weiter klären:
Der Bauplatz wurde vermessen bei der Ausschreibung des Baugrundes - "Parzellenvermessung".
Der Bauplatz wurde vermessen vor Baubeginn.
Nun wurde er nach Abschluß der Bauarbeiten nochmals vermessen.
Bei der ersten Vermessung werden die Grenzen des Grundstücks vermessen, die exakte Größe bestimmt damit es auch verkauft werden kann.

Bei der zweiten Messung wird der zukünftige Baukörper eingemessen damit die Baufirma auch weiß wohin das Gebäude kommen soll.

Bei der dritten Vermessung wird dann kontrolliert ob die Baufirma das auch richtig gemacht hat.

Sie glauben gar nicht wie oft es vorkommt, dass die Freunde vom Bau das Haus um mehrere Zentimeter falsch setzen, trotz vorheriger genauen Einmessung. Und was der Freundliche Nachbar sagt wenn die Garage plötzlich teilweise auf seinem Grundstück steht kann man sich schnell vorstellen.

Also Sinn macht das alles.

Was den Preis betrifft, dafür bin ich nicht zuständig, da halte ich mich raus :wink:

Re: Ankündigung Gebäudeeinmessung nach Bauabschluss

Verfasst: Mi 14. Jul 2010, 10:42
von wolder
Den Preis kann man leider nicht drücken.
Das ist in der Gebührenverordnung festgelegt. Also egal welches Vermessungsbüro du wählst, die sollten alle die gleichen Gebühren erheben.

Du kannst aber eventuell was mit dem Vermessungsbüro ausmachen. Dein Gebäude muss ja vor Baubeginn eingemessen werden.

Oder du lässt zusammen mit deinem Nachbarn eure Häuser vermessen. Die Gebühr setzt sich aus mehreren Einzelgebühren zusammen und darin ist eine Gebühr für das Beantragen des Lageplans aus dem Katasteramt (glaube ich). Wenn ihr das zusammen macht, dann kann das Vermessungsbüro nur 1 mal den Lageplan beantragen und ihr habt euch somit 1 Gebühr gespart. Ist zwar nicht viel, aber immerhin...

Du kannst es drehen und wenden wie du willst. Um die Gebühr kommst du nicht drum herum.

Ich musste es auch schmerzlilch feststellen.

MFG
wolder