von casso » Di 11. Dez 2018, 18:37
Bei uns steht in naher Zukunft unser bisher wohl größtes Bauvorhaben an, da wir mit der Planung des Eigenheims dran sind. Momentan wohnen wir noch in einer Mietwohnung in der Innenstadt, aber da wir nächstes Jahr unser Kind bekommen und etwas mehr Ruhe und Platz haben möchten, bauen wir ein Haus auf dem Land. Derzeit beschränkt sich das Bauvorhaben jedoch lediglich auf die Ermittlung der ungefähren Baukosten, da wir in etwa planen müssen, was finanziell auf uns zukommen wird. Im Anschluss werden wir uns um einen Baubegleiter bemühen, aber zuvor ist der finanzielle Aspekte der wohl wichtigste. So wie wir neulich
hier gelesen haben, steht uns vermutlich das sog. Baukindergeld zu, was wir demnächst aber nochmal genauer in Erfahrung bringen müssen. Diese Förderung existiert wohl seit September diesen Jahres und da wir die Immobilie bereits im übernächsten Jahr planen, fallen wir auch genau in die vorgebene Frist. Es gibt noch einige Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um Anspruch auf das Baukindergeld zu haben, aber so wie es aussieht, scheinen wir diese zu erfüllen. In dem Artikel stand ferner, dass die Antragstellung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau nach dem Einzug in die neue Immobilie erfolgt und somit haben wir diesbezüglich noch genug Zeit. Vermutlich werden wir zuvor nochmal ein persönliches Gespräch führen, um die restlichen Unklarheiten aus dem Weg zu räumen und dann kann es hoffentlich bald mit dem Bau losgehen.
Bei uns steht in naher Zukunft unser bisher wohl größtes Bauvorhaben an, da wir mit der Planung des Eigenheims dran sind. Momentan wohnen wir noch in einer Mietwohnung in der Innenstadt, aber da wir nächstes Jahr unser Kind bekommen und etwas mehr Ruhe und Platz haben möchten, bauen wir ein Haus auf dem Land. Derzeit beschränkt sich das Bauvorhaben jedoch lediglich auf die Ermittlung der ungefähren Baukosten, da wir in etwa planen müssen, was finanziell auf uns zukommen wird. Im Anschluss werden wir uns um einen Baubegleiter bemühen, aber zuvor ist der finanzielle Aspekte der wohl wichtigste. So wie wir neulich [url=https://clever.naspa.de/baukindergeld/]hier gelesen[/url] haben, steht uns vermutlich das sog. Baukindergeld zu, was wir demnächst aber nochmal genauer in Erfahrung bringen müssen. Diese Förderung existiert wohl seit September diesen Jahres und da wir die Immobilie bereits im übernächsten Jahr planen, fallen wir auch genau in die vorgebene Frist. Es gibt noch einige Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um Anspruch auf das Baukindergeld zu haben, aber so wie es aussieht, scheinen wir diese zu erfüllen. In dem Artikel stand ferner, dass die Antragstellung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau nach dem Einzug in die neue Immobilie erfolgt und somit haben wir diesbezüglich noch genug Zeit. Vermutlich werden wir zuvor nochmal ein persönliches Gespräch führen, um die restlichen Unklarheiten aus dem Weg zu räumen und dann kann es hoffentlich bald mit dem Bau losgehen.