TRGI "Gas-Hausschau"
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TRGI "Gas-Hausschau"
Hallo zusammen,
der Schorni hat meiner Frau eine Bröschüre wg. einer Gas-Hausschau nach TRGI 2008 in die Hand gedrückt - das sei "Pflicht". (Wir haben eine Gasheizung von 1993).
So ähnlich steht es tatsächlich in der Broschüre (man sei "verantwortlich"), aber wenn ich im Netz suche, scheint es keine gesetztliche Pflicht zu sein.
Wie ist Euer Kenntnisstand?
Michael
der Schorni hat meiner Frau eine Bröschüre wg. einer Gas-Hausschau nach TRGI 2008 in die Hand gedrückt - das sei "Pflicht". (Wir haben eine Gasheizung von 1993).
So ähnlich steht es tatsächlich in der Broschüre (man sei "verantwortlich"), aber wenn ich im Netz suche, scheint es keine gesetztliche Pflicht zu sein.
Wie ist Euer Kenntnisstand?
Michael
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Re: TRGI "Gas-Hausschau"
Von einer Gashausschau hab ich zwar noch nichts gehört, aber es gibt Stichtage unbd Grenzwerte, die Heizungen einzuhalten haben. Das geht hin bis zur Stillegung der Heizung. Stichwort ist hier wohl die Energieeinsparverordnung ENEV. (Klick)
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Re: TRGI "Gas-Hausschau"
Moin Michael
es ist "leider" keine Pflicht, nur empfohlen die Gasleitung alle paar Jahre mal von einem
Fachmann anschauen zu lassen.
Ein Auto muss aus Sicherheitsgründen auch alle 2 Jahre zum TÜV und zur ASU, kostet alle 2 Jahre
etwa 100 €.
Was spricht dagegen alle 5 Jahre mal den Heizungsbauer für ein Entgeld die Gasleitung im Haus begutachten zu lassen.
Das wird auf 2 Jahre gerechnet billiger als der Tüv für´s Auto und gibt ein gutes Gefühl.
Auch als Hausbesitzer kann man selbst was machen. Z. B. einmal im Jahr schauen wie die Leitung aussieht, ob sie bei Stahl rostet, ob sich eine Rohrschelle gelöst hat, also eine Sichtprüfung.
Und man sollte keine Wäsche, Fahrräder o. ä. an die Leitung hängen.
Viele Grüße
Sönke
es ist "leider" keine Pflicht, nur empfohlen die Gasleitung alle paar Jahre mal von einem
Fachmann anschauen zu lassen.
Ein Auto muss aus Sicherheitsgründen auch alle 2 Jahre zum TÜV und zur ASU, kostet alle 2 Jahre
etwa 100 €.
Was spricht dagegen alle 5 Jahre mal den Heizungsbauer für ein Entgeld die Gasleitung im Haus begutachten zu lassen.
Das wird auf 2 Jahre gerechnet billiger als der Tüv für´s Auto und gibt ein gutes Gefühl.
Auch als Hausbesitzer kann man selbst was machen. Z. B. einmal im Jahr schauen wie die Leitung aussieht, ob sie bei Stahl rostet, ob sich eine Rohrschelle gelöst hat, also eine Sichtprüfung.
Und man sollte keine Wäsche, Fahrräder o. ä. an die Leitung hängen.
Viele Grüße
Sönke
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Re: TRGI "Gas-Hausschau"
Das Angebot kam vom Schorni ... was macht der außer Leitung ansehen?
Michael
Michael
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Re: TRGI "Gas-Hausschau"
Moin Michael
wahrscheinlich nicht mehr, vielleicht das Gasgerät nochmal messen (Abgaswerte), aber das macht er ja eh alle 2 Jahre.
Um an der Leitung zu Schrauben damit er sie abzudrücken kann ist er meines Wissen nach in der Regel nicht befugt.
Da hat der Installateur/Heizungsbauer die Berechtigung/Ausbildung für.
Grüße
Sönke
wahrscheinlich nicht mehr, vielleicht das Gasgerät nochmal messen (Abgaswerte), aber das macht er ja eh alle 2 Jahre.
Um an der Leitung zu Schrauben damit er sie abzudrücken kann ist er meines Wissen nach in der Regel nicht befugt.
Da hat der Installateur/Heizungsbauer die Berechtigung/Ausbildung für.
Grüße
Sönke
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Re: TRGI "Gas-Hausschau"
Also wenn es nur darum geht die Gasleitungen hinter dem Zähler auf Dichtheit zu prüfen mache ich mir es immer sehr einfach. Alle paar Jahre muss der Netzbetreiber die Leitung bis zum Zähler und den Zähler auf Dichtheit prüfen, da kommt dann einer mit einem Schnüffelgerät. Den fragt man nett und freundlich ob er für einen kleinen Mehrpreis ohne rechnung nicht uach mal eben bis zur Heizung gehen kann und gut. Laut Aussage des letzten Prüfers ist der Eigentümer für alles was nach dem Zähler kommt verantwortlich..... eine Prüfpflicht gibt es mMn nicht. Ist aber leicht verdientes Geld für den Schorni... wie alles was der Schorni macht!
Gruß
Tron
Gruß
Tron
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Re: TRGI "Gas-Hausschau"
Moin Tron
die Prüfung findet alle 12 Jahre statt, bis zum Zähler. Weiter ist der Netzbetreiber nicht zuständig, damit hat der
Mann die richtige Aussage gemacht, für das danach ist der Eigentümer verantwortlich.
Wenn sich die Heizung im gleichen Raum oder Nachbarraum wie der Zähler befindet, ist es keine grosse Tat den Rest der Leitung mit dem Ex-Tec mit zu Überprüfen.
Der Ärger käme wenn ich dabei eine Undichtigkeit feststellen würde. Weil dann sperre ich ihm die Anlage.
Für die Reparatur nach dem Zähler ist der Netzbetreiber nicht zuständig, dafür muss der Eigentümer sich einen Installateur rufen der
dann den Schaden behebt und die Leitung wieder freigibt.
Grüße
Sönke
die Prüfung findet alle 12 Jahre statt, bis zum Zähler. Weiter ist der Netzbetreiber nicht zuständig, damit hat der
Mann die richtige Aussage gemacht, für das danach ist der Eigentümer verantwortlich.
Wenn sich die Heizung im gleichen Raum oder Nachbarraum wie der Zähler befindet, ist es keine grosse Tat den Rest der Leitung mit dem Ex-Tec mit zu Überprüfen.
Der Ärger käme wenn ich dabei eine Undichtigkeit feststellen würde. Weil dann sperre ich ihm die Anlage.
Für die Reparatur nach dem Zähler ist der Netzbetreiber nicht zuständig, dafür muss der Eigentümer sich einen Installateur rufen der
dann den Schaden behebt und die Leitung wieder freigibt.
Grüße
Sönke
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Re: TRGI "Gas-Hausschau"
"Alle paar Jahre muss der Netzbetreiber die Leitung bis zum Zähler und den Zähler auf Dichtheit prüfen"
Ich wollte gerade fragen, wie oft, weil ich mich an keine solche Messung erinnern kann, aber wurde ja schon beantwortet. Wobei bei mir der Zähler öfter ausgetauscht wird als die 12 Jahre (subjektiv gefühlt). Ich hab zwei Gaswarner, einen im Keller neben dem Zähler und einen im Raum, wo die Gastherme sitzt, in der Hoffnung, daß die nie anschlagen mögen.
Ich wollte gerade fragen, wie oft, weil ich mich an keine solche Messung erinnern kann, aber wurde ja schon beantwortet. Wobei bei mir der Zähler öfter ausgetauscht wird als die 12 Jahre (subjektiv gefühlt). Ich hab zwei Gaswarner, einen im Keller neben dem Zähler und einen im Raum, wo die Gastherme sitzt, in der Hoffnung, daß die nie anschlagen mögen.
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Re: TRGI "Gas-Hausschau"
Sollte innerhalb der 12 Jahre der Zähler, Druckregler o. ä. gewechselt werden, fängt die 12 Jahresfrist wieder von vorne an.
Wird an der Anlage etwas verändert, wird auch die Leitung auf Dichtigkeit kontrolliert.
Und der letzte der an der Anlage gearbeitet hat, wird im Schadensfall als erster befragt.
Wird an der Anlage etwas verändert, wird auch die Leitung auf Dichtigkeit kontrolliert.
Und der letzte der an der Anlage gearbeitet hat, wird im Schadensfall als erster befragt.
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Re: TRGI "Gas-Hausschau"
Hallo,
seit 2008 ist es Pflicht der Hauseigentümer den Zustand der Gasanlagen jährlich zu dokumentieren. Dies kann man entweder selbst vornehmen, oder in Auftrag geben zum Beispiel beim Schornsteinfeger. Wie die Dokumentation aussieht und was dabei zu beachten ist kann man in den Technischen Regeln für Gasinstallation von 2008 lesen.
Liebe Grüße,
Lilli (Schornsteinfegerin)
seit 2008 ist es Pflicht der Hauseigentümer den Zustand der Gasanlagen jährlich zu dokumentieren. Dies kann man entweder selbst vornehmen, oder in Auftrag geben zum Beispiel beim Schornsteinfeger. Wie die Dokumentation aussieht und was dabei zu beachten ist kann man in den Technischen Regeln für Gasinstallation von 2008 lesen.
Liebe Grüße,
Lilli (Schornsteinfegerin)
- Quasimodo
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Re: TRGI "Gas-Hausschau"
Aaaah, schau an: Mal kein MIB sondern eine WIB
Herzlich willkommen hier, Lilli
LG
Quasimodo
Herzlich willkommen hier, Lilli
LG
Quasimodo
Nunc est bibendum!
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Re: TRGI "Gas-Hausschau"
Moin
die Dokumentation kann man aber als Eigentümer für die jährliche "Prüfung" selbst vornehmen.
Da muss man keinem MiB oder WiB "das Geld für in den Rachen werfen".
Ich kann schon verstehen das sie für den Fall ihres Monopoles nach neuen Einnahmequellen suchen.
Ihr Angebot der Hausschau beim Kunden ist aber in manchen Fällen, ich nenne es mal so, grenzwertig.
Der Kunde fühlt sich von manchem Schornie dazu genötigt, seine Dienste in Anspruch nehmen zu müssen.
Dabei kann der Eigentümer es selbst Dokumentieren. Der Link Hausschau im unten angeführtem Link hilft dabei.
Alle 12 Jahre ist man laut der TRGI 2008 verpflichtet seine Gasinstallation durch ein eingetragenes Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) warten zu lassen (Dichtigkeitsprüfung):
Zusätzlich muss man sein Gasgerät nach Herstellerangaben durch einen VIU warten lassen.
Hier noch ein Link zum Thema eines Versorgers: http://www.eon-mitte.com/index.php?parent=8764
Viele Grüße
Sönke
die Dokumentation kann man aber als Eigentümer für die jährliche "Prüfung" selbst vornehmen.
Da muss man keinem MiB oder WiB "das Geld für in den Rachen werfen".
Ich kann schon verstehen das sie für den Fall ihres Monopoles nach neuen Einnahmequellen suchen.
Ihr Angebot der Hausschau beim Kunden ist aber in manchen Fällen, ich nenne es mal so, grenzwertig.
Der Kunde fühlt sich von manchem Schornie dazu genötigt, seine Dienste in Anspruch nehmen zu müssen.
Dabei kann der Eigentümer es selbst Dokumentieren. Der Link Hausschau im unten angeführtem Link hilft dabei.
Alle 12 Jahre ist man laut der TRGI 2008 verpflichtet seine Gasinstallation durch ein eingetragenes Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) warten zu lassen (Dichtigkeitsprüfung):
Zusätzlich muss man sein Gasgerät nach Herstellerangaben durch einen VIU warten lassen.
Hier noch ein Link zum Thema eines Versorgers: http://www.eon-mitte.com/index.php?parent=8764
Viele Grüße
Sönke