Erklärungen - Vergütungssicherstellung

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weberschorsch
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Erklärungen - Vergütungssicherstellung

Beitrag von weberschorsch »

Hallo Gemeinde,

die Baufirma mit der ich aktuell ein Haus bauen möchte, will auf einmal eine "Abtretungserklärung/Treuhänderische Vergütungssicherstellung" habt ihr das schon mal gehört oder Erfahrungen dazu gemacht?

Soweit ich das verstehe darf ich ja dann auch keine Beträge einbehalten wenn etwas nicht so ist wie es sein sollte - quasi es besteht ein Mangel oder so.

Rückinfos erwünscht.
MFG
weberschorsch
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Sailor1
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Beitrag von Sailor1 »

Hallo und moin moin,

ja, so etwas gibt es. Damit versucht sich die Firma davor zu schützen, dass der Bauherr nach erfolgreicher Leistung weigert vertragsgemäß zu zahlen. So etwas gibt es.

Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden wenn:
  • das vor Vertragsbeginn bekannt ist und
    dem Bauherrn gleichzeitig eine Vertragserfüllungsbürgschaft gegeben wird.
Das ist dann eine Absicherung auf Gegenseitigkeit und beide Parteien sind gleich abgesichert.
herzl Grüße aus dem Medoc,
oder von der Mittelmosel

Sailor1
weberschorsch
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Beitrag von weberschorsch »

Hallo,

somit habe ich aber auch nicht die Möglichkeit Geld bei Mängeln einzubehalten oder?

Bei Vertragsschluß war davon keine Rede die Baufirma will das jetzt zusätzlich haben.
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Quasimodo
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Beitrag von Quasimodo »

Hallo Weberschorsch,

es wirft natürlich kein gutes Licht auf Deinen Vertragspartner, wenn er einseitig und im nachhinein auf zusätzliche Vereinbarungen besteht.

Allerdings ist ein Treuhandauftrag eigentlich eine feine Sache. Der (neutrale) Treuhänder gibt das Geld nur frei, wenn die Bedingungen beider Parteien erfüllt sind. Allerdings sind dann auch die Bedingungen BEIDER Vertragsparteien in den Treuhandauftrag aufzunehmen. Ist dies der Fall, dann kannst Du, Weberschorsch, zwar kein Geld zurückhalten, aber den Treuhänder bei einer ungerechtfetigten Auszahlung in Regress nehmen. Somit wäre beiden Parteien gedient. Aber Achtung: Auf die Qualität und die Bonität des Treuhänders achten.

LG
Quasimodo
Nunc est bibendum!
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Sailor1
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Beitrag von Sailor1 »

Hallo und moin moin,

und der Treuhänder sollte eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachweisen können die eintritt wenn er Mist baut und selbst für den Schaden nicht aufkommen kann.

Quasi hat Recht wenn er schreibt dass es kein gutes Licht auf den Vertragspartner wirft wenn der einseitig jetzt die Vertragsbedingungen zu ändern versucht.

Ich bevorzuge lieber die Version mit der gegenseitigen Bürgschaft, dann bleibt die Kontrolle bei mir und ich bin nicht abhängig von einem Treuhänder.

Aber wie schon gesagt, so etwas muss vor Vertragsunterzeichnung geklärt werden nicht hinterher!
herzl Grüße aus dem Medoc,
oder von der Mittelmosel

Sailor1
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