Aufbau steuerlich absetzbar ?

Kaminofen, Schwedenofen, Kachelofen, Kamin, Schornstein, Edelstahlschornstein, Betrieb, Tipps und Tricks

Moderatoren: Jenne, Quasimodo

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witness
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Aufbau steuerlich absetzbar ?

Beitrag von witness »

Hallöchen!

Als frisch gebackener Ofenbesitzer und Neuling hier im Board, brennt mir die folgende Frage auf dem Nagel:

- Sind die Montagearbeiten die bei der Aufstellung eines Kaminofens anfallen (Aufstellung/Montage Außenrohr) steuerlich als Handwerkerrechnung absetzbar ?

Meine Ermittlungen im Netzt brachten lediglich zu Tage, dass "nach dem Erlass der Finanzverwaltung Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen" zu den handwerklichen Tätigkeiten gehören, die steuerlich geltend gemacht werden können.... aber fällt ein Kaminofen unter Heizungsanlage und wenn ja, wird er/sie ja nicht ausgetauscht, sonder neu eingerichtet...... würde mich freuen, wenn mich jemand an seinen Erfahrungen mit dem Finanzamt diesbezüglich teilhaben lässt :)

bis dahin

Witness
kamga
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Beitrag von kamga »

Hallöle,

ich weiß nur das einige Kunden sehr viel Wert darauf legen das ich die Positionen in der Rechnung einzeln aufführe vor allem die Liefer- und Montagekosten da das ja absetzbar ist.
Grüße kamga
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Jenne
Moderator
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Beitrag von Jenne »

Hallo Witness,

bei mir ging es. Ist zwar nicht der große Bringer da nur der Mehrwertsteueranteil
aus den Lohnkosten angerechnet wird aber besser als nichts.
Auf getrennte Positionen auf der Rechnung achten. :wink:

Wichtig ist das Du die Rechnung überweist und Kopie der Überweisung mit an die Steuererklärung anheftest.
Barzahlung wird nicht anerkannt.
... bis denne, Jenne ;-)
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Reilinga
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Beitrag von Reilinga »

Hallo,

in jedem Fall muss es eine Erneuerung sein - Neuanschaffungen (z.B. im Rahmen eines Hausbaus) sind nicht absetzbar. Genaueres müsse ich nochmal raussuchen spar ich mir aber erst mal ... :wink:

Gruß Reilinga
Ofen: Nibe 520T
Axt: Fiskars 2400
Traugott
Beiträge: 32
Registriert: Fr 28. Mär 2008, 09:50

steuerliche Abzugsfähigkeit der Montagekosten

Beitrag von Traugott »

Der Fachbegriff nennt sich "haushaltsnahe Dienstleistungen".
Dabei sind Handwerkerleistungen in Form von LOHNkosten i.H.v. 20 % (max. jedoch EUR 600,--) im privaten Haushalt steuerlich absetzbar.

Der Ausweis der Lohnkosten muß getrennt in der Rechnung erfolgen.

P.S. Mein Contura ist seit Samstag da und wurde heute vom
Schorni abgenommen. Weitere Erfahrungsberichte und ein Foto
sollen zu gegebener Zeit folgen.
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Quasimodo
Moderator
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Beitrag von Quasimodo »

Servus Traugott,

Glückwunsch zum Ofen. Die NIBE-Fraktion wächst und wächst :wink:

Da die Temperaturen zum Wochenende ja schon mal deutlich sinken sollen, werden wir auf den Bericht (und hoffentlich auch auf die Photos) nicht lang warten müssen. Freu mich darauf.

Gruß
Quasimodo
Nunc est bibendum!
witness
Beiträge: 4
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Beitrag von witness »

Moin!

Vielen Dank für die Antworten! Ich werds beim nächsten Lohnsteuerjahresausgleich mal mit einsetzen :-)

Ciaoi
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