"Scheibenspülung"
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"Scheibenspülung"
Bei hohem Luftdruck "spült" nichts die Scheibe runter. Von draußen kann man sehen, wie der Luftdruck den Qualm quasi wieder in den Schornstein zurückdrückt. Dann gehen die Lichter aus und die Kaminscheibe ist schwarz.
- Jenne
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Re: "Scheibenspülung"
Jenne, Glücklichster unter Sonne, wer seid Ihr eigentlich? Seid Ihr die Kontrollinstanz der Kaminofenhersteller? Also, mich rufen ständig Leute an, die vielleicht noch unangenehmere Erfahrungen mit Kaminöfen gemacht haben. Darunter ist auch zumindest ein vermeintlicher Experte, jedenfalls weiß der noch wesentlich mehr als ich. Die Öfen heute sind für das Verkaufsprospekt gemacht. Das Kernproblem ist immer gleich: Die Grundfläche des Brennraumes ist zu klein und die Tür mit der Scheibe ist viel zu groß. Dieses MIssverhältnis führt zu diversen Störungen (Rußaustritt selbst bei äußerst vorsichtigem Öffnen der Tür, die "Scheibenspülung" funktioniert nur bedingt, längere Holzscheite fallen gegen die Scheibe, usw.) im täglichen Betrieb. Ich hatte unter anderem bereits vor etwa 35 Jahren auch einen wassergeführten Kaminofen, "Vissmann Flamino". Der Ofen hat sich drei bis vier Mal amortisiert. Vissmann stellt keine Kaminöfen mehr her, wegen der verschärften Immissionsschutzbestimmungen und weil der Ofen zwar eine effektive Wärmeausbeute ergab, jedoch optisch mit den heute massenhaft angebotenen, schöneren Kaminöfen nicht mehr mithalten kann. Schade drum.
- Jenne
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Re: "Scheibenspülung"
N'Abend,
Wenn es bei Inversionswetterlagen Probleme mit der Scheibenspülung
oder dem Abzug der Abgase gibt, dann schreib das doch bitte auch so.
Oder benutze die Suche und aktiviere ältere Beiträge zu dem Thema.
Du kannst aber auch so weiter machen und Alles "pauschalieren" was die
Holzfeuerung betrifft. Dann werde ich gerne weiterhin nachfragen um den
Leser der hier Rat und Hilfe sucht etwas mehr Klarheit zu verschaffen.
Wenn es bei Inversionswetterlagen Probleme mit der Scheibenspülung
oder dem Abzug der Abgase gibt, dann schreib das doch bitte auch so.
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Du kannst aber auch so weiter machen und Alles "pauschalieren" was die
Holzfeuerung betrifft. Dann werde ich gerne weiterhin nachfragen um den
Leser der hier Rat und Hilfe sucht etwas mehr Klarheit zu verschaffen.
... bis denne, Jenne ;-)
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Re: "Scheibenspülung"
Jenne, Du Guter, ja, zugegeben, vielleicht hört sich das, was ich schreibe, ein wenig pauschal an. Über allem steht ein generelles Problem, das mit der Konstruktion nahezu aller Öfen gelegt ist. Dagegen sind einzelne, spezielle Fragen nahezu bedeutungslos. - Und es gibt noch ein weiteres, noch schwerwiegenderes Problem, mit dem Ihr Euch vielleicht auch beschäftigen solltet. Es geht darum, die "schwarzen Schafe" der Ofenbranche kenntlich zu machen. Firmiert einer beispielsweise mit XY Produktions- und Vertriebs-GmbH, dann sollten eigentlich alle Warnlampen leuchten. Warum weist einer unbedingt darauf hin, dass er auch produziert ? Weil er eben nicht produziert, sondern fertige Öfen in Ost- oder Südost-Europa kauft und sie in Deutschland über Händler weiterverkauft. Und dann geht es schließlich um den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Ein Ofen wird üblicherweise außerhalb der Heizperiode eingebaut, also im Sommer. Die Inbetriebnahme des Ofens geschieht also erst in drei oder vier Monaten. Bis zum Ablauf der Garantiefrist hat man dann noch zwei oder drei Monate Zeit, um Konstruktions- oder Produktionsmängel zu erkennen. Danach beginnt die 18-monatige Gewährleistungsfrist mit der Umkehr der Beweislast. Jetzt muss der Kunde oder der Händler diesem "Pseudo-Hersteller" beweisen, dass es sich bei einer mangelhaften Scheibenspülung oder dem Rußeintrag zwischen den beiden Scheiben einer doppelten Verglasung um einen Konstruktionsfehler handelt. Das ist nur mit Hilfe eines Gutachters möglich und wird zu teuer. Darauf setzt dieser "Pseudo-Hersteller". Er weist jegliche Forderungen zurück und behauptet stur, es könne sich nur um einen Anwendungsfehler des Kunden handeln. Er hätte auch gar nicht die technischen Möglichkeiten, um einen Konstruktionsfehler nachzubessern. Und der Händler vor Ort, bei dem der Kunde den Ofen gekauft hat, hat in der Regel die technischen Möglichkeiten auch nur sehr bedingt. Der Kunde, der sich von einer gut gemachten Hochglanzbroschüre und wunderbar klingenden Firmenbezeichnungen zum Kauf verleiten lässt, kann nachfolgend ein Abenteuer erleben. Das solltet Ihr wissen. Und jeder Kunde, der vor der Kaufentscheidung steht, sollte es unbedingt auch wissen.
- Peter
- Beiträge: 426
- Registriert: Mi 28. Nov 2007, 20:59
- Wohnort: Hessen
Re: "Scheibenspülung"
was für ein ausgemachter UnsinnOfenfreak hat geschrieben:Bis zum Ablauf der Garantiefrist hat man dann noch zwei oder drei Monate Zeit, Danach beginnt die 18-monatige Gewährleistungsfrist mit der Umkehr der Beweislast.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers; die Gewährleistung beträgt grundsätzlich 2 Jahre, und da ist der Händler in der Pflicht; nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein
als Laie bist dazu gar nicht in der LageOfenfreak hat geschrieben:um Konstruktions- oder Produktionsmängel zu erkennen.
das ist ein zu komplexes Thema.
Vielfach ist schlicht der Bediener mitschuldig, er betreibt den Ofen falsch; das fängt an mit zu großen Holzstücken, bishin zu wenig Holz; da ist schlicht das Feuer zu kalt
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Gruß Peter
Gruß Peter