Wer soll Bauherr sein?

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Seraiblue
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Wer soll Bauherr sein?

Beitrag von Seraiblue »

Unser Architekt hat uns (Ehepaar) gefragt, wer von uns Bauherr sein soll oder ob wir beide als Bauherren fungieren wollen. Weiß jemand, für was das wichtig ist (vielleicht Versicherungen, Steuer?) Danke!!
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Jaimo
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Registriert: Do 29. Nov 2007, 15:00
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Beitrag von Jaimo »

Servus Seraiblue,

Hier geht es insbesondere um Deine / Eure Rechte, aber auch Pflichten. Ihr teilt Euch quasi die Verantwortung, wenn z.B. etwas mit der Verkehrssicherungspflicht (siehe unten) daneben geht, habt dann aber beide auch das Recht z.B. einem Handwerker bzw. dessen Bauleiter zu sagen, wie er etwas machen soll.

Allgemein
Bauherr ist, wer auf seine Verantwortung eine bauliche Anlage oder eine andere Anlage oder Einrichtung vorbereitet oder ausführt bzw. vorbereiten oder ausführen lässt, wobei der Bauherr sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person (des privaten bzw. öffentlichen) Rechts sein kann.

Der Bauherr hat das Recht, alle am Bau Beteiligten auszuwählen. Das reicht vom Architekten über die Ingenieure bis hin zu den Bauarbeitern und Handwerkern. Schließlich darf er bestimmen, wie das Projekt errichtet werden soll. Falls er über entsprechende Kenntnisse verfügt, kann der Bauherr auch selbst Hand anlegen (Ausführungsrecht).

Dem stehen eine Reihe von Pflichten gegenüber. Dazu gehört die Abnahme des fertig gestellten Projekts ebenso wie die Vergütung der am Bau beteiligten Unternehmen, Handwerker und Dienstleister. Außerdem ist der Bauherr bereits mit dem Kauf des Grundstücks verpflichtet, zur Verkehrssicherheit seines Grund und Bodens beizutragen. Erst recht gilt dies für die Bauphase.

Baurecht
Die bauordnungsrechtlichen Pflichten des Bauherrn sind in den Landesbauordnungen geregelt. Allgemein beinhalten sie im Wesentlichen die Pflicht zur Benennung bestimmter Beteiligter an dem Bauvorhaben, z.B. eines Bauleiters oder ggf. eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators, sofern diese Funktionen nicht durch den Bauherrn selbst ausgeführt werden, sowie die Pflichten zur Einreichung der erforderlichen Anträge, Anzeigen und Nachweise.

Verkehrssicherungspflichten
Die Baudurchführung ist die Eröffnung einer Gefahrenquelle. Der Bauherr hat dafür zu sorgen, dass durch diese Gefahrenquelle keine Schäden entstehen können.

Grundsätzlich kann der Bauherr seine Verkehrssicherungspflicht auf den von ihm ausgewählten sorgfältig arbeitenden Unternehmer bzw. Bauleiter übertragen.

Der Eigentümer wird schadenersatzpflichtig, wenn auf seinem Grundstück beziehungsweise auf seiner Baustelle Personen zu Schaden kommen. Dazu gehören zwar nicht die Mitarbeiter der beauftragten Bauunternehmen, wohl aber etwa spielende Kinder, Passanten, Mietinteressenten sowie alle Freunde und Bekannte, die am Bau aushelfen, ohne diese Arbeit gewerbsmäßig zu betreiben.

Hinweise:
Der Bauherr braucht nicht Eigentümer des Baugrundstückes sein, denn die Baugenehmigung wird unbeschadet der privaten Rechte Dritter erteilt. Allerdings kann die Baubehörde in diesem Fall bei Vorlage des Bauantrags einen Berechtigungsnachweis verlangen.

Wechselt der Bauherr, so hat der neue Bauherr dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen (§ 53 Abs. 1 MBO). Die bauordnungsrechtliche Verantwortlichkeit wird durch diese Mitteilung nicht berührt.

Durch das Anbringen einer Schildes "Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für Ihre Kinder." wird die Haftung des Bauherrn nicht ausgeschlossen.

Ich hoffe, das hilft Dir/Euch weiter, ansonsten fragt am besten nochmal Euren Architekten.

Viele Grüße,

Jaimo
* Dumm dearf ma scho sei, bloß zhäifa muaß ma se wissn...*
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Seraiblue
Beiträge: 2
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Beitrag von Seraiblue »

Hallo Jaimo,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Ja, das mit der Haftungsfrage und den Rechten als Bauherr leuchtet ein. Da sollten wir wohl beide in den Vertrag eintreten. Ob es steuerlich einen Unterschied macht, muss ich noch rausfinden. Aber erstmal vielen Dank!!

Viele Grüße, Seraiblue
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