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Schlafen erlaubt

Frau hatte Spülmaschine angestellt und war dann ins Bett gegangen

Der Mensch wird eigentlich kaum noch gebraucht im modernen Haushalt, so könnte man gelegentlich denken. Brotbackmaschinen und Herde etwa können so eingestellt werden, dass sie mitten in der Nacht die Arbeit aufnehmen und die (vorbereiteten) Kuchen oder Brote backen. Ähnlich ist es bei Wasch- und Spülmaschinen. „Sehr bequem“, dachte sich deswegen eine Frau aus Köln, die abends ihr schmutziges Geschirr in den Spüler räumte und auf den Startknopf drückte. Dann ging sie schlafen. Was sie nicht ahnen konnte: In der Nacht trat aus dem Gerät Wasser aus, am Boden und an den Möbeln entstand deswegen ein Schaden von gut 500 Euro.

Die Versicherung war der Meinung, die Frau habe sich grob fahrlässig verhalten und wollte nicht bezahlen.

Ein Zivilrichter sah das nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS anders. Nachdem das Gerät relativ neu gewesen sei und bis zu dem Zeitpunkt keinerlei Funktionsstörungen gezeigt habe, habe sich die Wohnungsbesitzerin ruhig zu Bett begeben dürfen.
(Amtsgericht Köln, Aktenzeichen 144 C 41/06)


 

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