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Stromleitung dulden?

Grundstückseigentümer wehrte sich dagegen

Große Begeisterung dürfte bei den wenigsten Grundstückbesitzern ausbrechen, wenn Stromleitungen auf ihrem Grundstück verlegt werden sollen. Viele werden versuchen, darum herumzukommen und den Anbieter dazu zu zwingen, andere Wege zu beschreiten. Doch nicht immer ist das erfolgreich. Wenn jemand selbst Inhaber eines Stromanschlusses ist, muss er es im Regelfalle dulden, dass die Leitungen über seinen Grund und Boden geführt werden - zum Beispiel, damit andere Anlieger versorgt werden können.

Das Versorgungsunternehmen darf in seiner Auswahl über die günstigste Trassenführung nicht allzu sehr beeinflusst werden. Hier hatte der Eigentümer darauf hingewiesen, dass seiner Meinung nach auch eine Verlegung im Straßenraum möglich sei.

Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS muss allerdings bei einer alternativen Route nicht zwingend auf öffentlichen Grund ausgewichen werden. Anders ist es bei einer Enteignung, die hier gar nicht zur Debatte stand. In diesem Falle sind vorrangig Grundstücke der öffentlichen Hand in Anspruch zu nehmen.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen  VIII ZR 223/09)

 

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